Berater in allen Fragen rund um Behinderungen
Der Sozialausschuss hat beschlossen, einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten in Mettmann einzusetzen.
Mettmann. Die Stadt Mettmann wird auf Antrag der SPD einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestimmen und einsetzen. Dies hat der Sozialausschuss einstimmig beschlossen. Die Behindertenbeauftragten sind Ansprechpartner für alle Belange behinderter Menschen in der Stadt. Sie unterrichten die Öffentlichkeit und die Verwaltung über die Situation, Interessen und Probleme der Menschen mit Behinderung und unterrichten Menschen mit Behinderung über öffentliche Planungen, die ihre Interessen berühren.
Die Beauftragten regen Projekte an, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegenzuwirken. Sie fördern laut Satzung die Zusammenarbeit zwischen allen Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Behindertenhilfe. Die Behindertenbeauftragte beraten den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Verwaltung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Außerdem wirken sie bei der Gestaltung der politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen mit und werben um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse behinderter Mitmenschen. Die Behindertenbeauftragten legen für die Aufgaben die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung selbständig generell oder im Einzelfall fest. In Zweifelsfällen bestimmt die Verwaltung die Aufgabenzuteilung. Die Behindertenbeauftragten bestimmen einen Sprecher sowie für den Vertretungsfall eine Stellvertretung. Der Sprecher vertritt die Behindertenbeauftragten gegenüber dem Rat, dem Sozialausschuss sowie der Verwaltung. Die Behindertenbeauftragten sind verpflichtet, sich in allen Angelegenheiten gegenseitig zeitnah zu informieren.
Zur Aufgabenwahrnehmung bieten die Behindertenbeauftragten möglichst regelmäßig Sprechstunden an, die ortsüblich wiederholt bekannt gemacht werden. Jedermann hat das Recht, mit den Behindertenbeauftragten unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Die innerhalb und außerhalb der Sprechstunden geführten Gespräche sind vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte darf nur mit Zustimmung der oder des Betroffenen erfolgen. Die Stadt stellt für die Sprechstunden Räume und Sachmittel zur Verfügung. z