In die Ellipse am Jubi zieht wieder Gastronomie ein

Der Bauverein verhandelt bereits mit einem Interessenten. Schon in vier Monaten könnte Eröffnung sein.

Foto: Zacharias

Mettmann. Der Rat der Stadt Mettmann hat mehrheitlich entschieden, dass der Pavillon, in dem früher das Café Kaiser beheimatet war, weiterhin in den Händen des Mettmanner Bauvereins bleibt. Der Erbaurechtsvertrag ist bis 2042 verlängert worden. „Damit besteht Klarheit für den MBV“, sagte gestern Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

„Wir werden mit dem Interessenten jetzt zügig verhandeln, damit er loslegen kann“, sagte gestern Volker Bauer, Chef des Mettmanner Bauvereins. Er rechnet damit, dass die neue Gastronomie in vier Monaten auf dem Jubi eröffnet. Denn es müssen noch zahlreiche Umbauarbeiten (Lüftung, Kühlung, Fettabscheider, Küche) vorgenommen werden. Binali Erdogan, Geschäftsmann aus Mettmann, ist der potenzielle neue Pächter der Ellipse. Er hat jahrelang den Kiosk am Jubi betrieben und ist derzeit für den Kiosk im Naturbad zuständig.

Zwischenzeitlich ist der Bauverein dem potenziellen Nachmieter entgegengekommen. „Wir sprechen von einer sechsstelligen Summe. Bauverein und neuer Mieter werden sich die Kosten teilen“, sagte MBV-Vorstand Volker Bauer.

Die Sache hatte sich verzögert. Hintergrund: Zwischen der Stadt Mettmann und dem Mettmanner Bauverein wurde am 1. Oktober 2002 ein Erbbaurechtsvertrag über die Nutzung einer Fläche und für den Neubau eines Gebäudes, der heutigen Ellipse, auf dem Jubiläumsplatz geschlossen. Im Vertrag wurde eine Laufzeit des Erbbaurechtes über 30 Jahre, beginnend mit dem Eintrag in das Erbbaugrundbuch (am 26. August 2003) vereinbart.

Der MBV wollte angesichts der hohen Investitionskosten auf Nummer sicher gehen und hatte die Stadt deshalb gebeten, den Verzicht auf die Rückübertragung zu erklären. Grund der damaligen Vereinbarung dieser relativ kurzen Laufzeit war, dass sich die Stadt mögliche planerische Entwicklungen auf dem Jubi nicht verbauen wollte. Somit konnte die Stadt mit Wirkung zum 27. August 2019 die Rückübertragung des Erbaurechtes verlangen, wenn sie aus Gründen der Stadtentwicklung vor Vertragsablauf über das Erbaurecht verfügen will oder muss.

Die Stadt hatte überlegt, ob sie von der Rückübertragungsmöglichkeit Gebrauch machen soll, um sich städteplanerische Optionen offen zu halten. Die städtische Fachbereichsleiterin Ute Piegeler hatte bereits Interesse an der Ellipse angemeldet. Sie könnte sich dort ein Familienzentrum mit einem Elterncafé vorstellen.