Blitzer-Protest prallt am Kreis ab
Mehr als 48 000 Autofahrer sind auf der Baustelle der A 3 in die Radarfalle getappt. Ein Anwalt will nun klagen. Der Kreis Mettmann sieht dem gelassen entgegen.
Kreis Mettmann. Der Wuppertaler Rechtsanwalt Tim Geißler vertritt mehrere Mandanten, die auf der Autobahn 3 offensichtlich zu schnell unterwegs waren und gegen ihren Bußgeldbescheid klagen. Auf Anwaltsplattformen im Internet hatte Geißler vor kurzem erklärt, er habe vor Gericht „einen konkreten Messfehler des Gerätes aufgedeckt und gerügt“. Darüber hinaus müsse ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Gutachten erstatten. Darin soll es unter anderem darum gehen, ob die zulässige Austrittshöhe des Laserstrahls um acht Zentimeter überschritten worden ist. Geißler zweifelt an, dass der Beamte, der den Blitzer aufgestellt und in Betrieb genommen hat, für die Bedienung des Geräts ausreichend geschult wurde.
Weil inzwischen mehr als 48 000 Autofahrer von der mobilen Anlage geblitzt worden sind, machen solche Meldungen schnell Schlagzeilen. Mehr als 3800 Fahrer haben ihre Führscheine abgeben müssen, weil sie mehr als 41 Stundenkilometer zu schnell in der Baustelle unterwegs waren. In einigen Medien wurde behauptet, alle Autofahrer, deren Verfahren noch laufen, könnten womöglich ohne Strafe davonkommen.
Der Kreis Mettmann hat sich gestern entschieden gegen diese Darstellung gewehrt. Der Blitzer liefere keine falschen Messergebnisse. „Fehler, Mängel oder die Lieferung falscher Daten sind uns nicht bekannt. Eine gegenteilige Feststellung des für die Bußgeldverfahren zuständigen Amtsgerichts Mettmann existiert nicht“, sagt Thomas Jarzombek, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes des Kreises. Der Kreis Mettmann sei davon überzeugt, dass die Messungen „ordnungsgemäß und die Ergebnisse verwendbar sind“. Die zuständigen Mitarbeiter wurden eigens für die Anlage durch die Firma Jenoptik geschult, so der Kreis.
Thomas Jazombek, Kreis Mettmann
Das von Geißler in Auftrag gegebene Gutachten sei für den Kreis Mettmann nicht maßgeblich. Der Kreis wartet die Ergebnisse des Sachverständigen ab. „Dass vom Gericht solche Gutachten eingeholt werden, entspricht der üblichen Praxis und ist keinesfalls ein Indiz für fehlerhafte Messungen“, so Jarzombek. Der Gutachter hat nun sechs Monate Zeit, seinen Bericht abzugeben. Danach wird der Fall erneut vor dem Amtsgericht in Mettmann verhandelt.
Bevor der Blitzer aufgestellt wurde, waren sich der Kreis und die Bezirksregierung einig, dass eine rein ortsfeste Messanlage nicht sinnvoll ist. Grund: Die Spurführung der Baustelle ändert sich im Bauzeitraum ständig. Damit wandern auch die Gefahrenstellen. Sinnvoll sei nur eine Messanlage, die auch spontan versetzt werden kann und unabhängig von einer Stromversorgung ist, so der Kreis. Nachdem eine derartige Anlage zunächst nicht auf dem Markt war, hatte die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) der transportablen Anlage der Monheimer Firma Jenoptik Robot die Zulassung erteilt. In einem standardisierten Messverfahren ist die Anlage von der Bundesanstalt getestet und zugelassen worden. Erst nach ein bis zwei Jahren mit Messreihen, bei denen ein paar Millionen Testfotos entstehen, geht solch eine Blitzanlage in den Betrieb.
Seit der Einrichtung der Baustelle auf der A 3 zwischen Mettmann und Hilden im September 2014 kam es zu häufigen, teils schweren, Verkehrsunfällen. Im vergangenen November hatte der Kreis Mettmann zur Reduzierung der Verkehrsunfälle im Baustellenbereich sowie zum Schutz der dort arbeitenden Personen die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Baustellenbereich auf der A 3 zwischen Mettmann und Hilden aufgestellt. Die Unfallkommission kam zu dem Schluss, dass die Unfallhäufigkeit vor allem auf zu hohe Geschwindigkeiten zurückzuführen ist und hatte empfohlen, die Anlage zu installieren.