Der Bauverein soll zahlen
Eigentümer der Wohnungen Am Schlagbaum klagen gegen Baumängel. Gericht schlägt einen Vergleich über 20 000 Euro vor.
Mettmann. Der Mettmanner Bauverein (MBV) soll 20 000 Euro zahlen — für eine bessere Wärmedämmung der Wohnanlage Am Schlagbaum 3, 5 und 7, die er Ende der 1990er-Jahre gebaut hat. Die Besitzer der Eigentumswohnungen waren mit ihrer Klage bis vors Düsseldorfer Oberlandesgericht gezogen, das jetzt dem Kläger und Beklagten einen Vergleich über 20 000 Euro vorgeschlagen hat. Der Bauverein und die Eigentümer müssen sich bis zum 15. Februar entscheiden, ob sie dem Vergleich zustimmen.
Damit könnte für den Feuerwehrmann Joachim Buttgereit (47) ein Alptraum enden, der vor zwölf Jahren begann. Damals kaufte er mit seiner Frau vom Bauverein eine 80 Quadratmeter große Eigentumswohnung in dem Mehrfamilienhaus an der Straße Am Schlagbaum. Zwei Jahre später bildete sich an der Wand hinter dem Schlafzimmerschrank großflächig Schimmel.
Buttgereit: „Damals hat uns der Bauverein vorgeworfen, wir hätten falsch gelüftet.“ Doch auch regelmäßige Frischluft brachte keine Besserung. „Wir hatten dreimal Schimmel. Aus Angst davor haben wir Weihnachten 2004 sogar auf Matratzen im Wohnzimmer geschlafen. Das kann sich niemand vorstellen.“
Um zu verhindern, dass sich an der Wand erneut Schimmel bildet, steht der Schlafzimmerschrank seit fünf Jahren 15 Zentimeter von der Wand abgerückt auf kleinen Klötzchen. Und dazwischen hat Buttgereit einen Radiator gestellt. „Das sind irrsinnige Kosten.“
Buttgereits Vermutung, dass die Außenwand seines Schlafzimmers gar nicht oder nur unzureichend gedämmt sei, bestätigte ein Gutachten, das die Wohnungseigentümergemeinschaft 2005 in Auftrag gegeben hatte. Der Bauverein besserte nach, doch nur im Sockelbereich der Außenwand. „Warum wurde nicht die ganze Wand bearbeitet?“, wunderte sich die Eigentümergemeinschaft. Zudem, so Buttgereit, habe sich der Bauverein bis heute nicht bei ihm gemeldet, um ein anderes Problem zu lösen. Weil das Schlafzimmer direkt über den Lichtschächten der halboffenen Tiefgarage liegt, ziehe permanent ein düsenartiger Luftstrom an der Wand und am Schlafzimmerfenster die Außenwand hoch. Ein Sachverständiger der IHK soll schon vor Jahren empfohlen haben, die Lichtschächte zuzumauern. Buttgereit: „Bis heute ist nichts passiert.“
Buttgereit und andere Wohnungseigentümer zogen vor Gericht — eine Lawine von Gutachten und Gegengutachten beschäftigte die Justiz. Aber die Richter am Wuppertaler Landgericht kamen zu dem Schluss, dass nichts auf eine unzureichende Wärmedämmung hinweise. Damit wollte sich die Wohneigentümergemeinschaft nicht zufrieden geben und zog vors Oberverwaltungsgericht.
Dort kamen die Richter zu einem anderen Ergebnis: Demnach muss der Bauverein nachbessern, weil im August 1998 eine neue Vorschrift für Wärmedämmung in Kraft trat. Buttgereit und ein anderer Eigentümer kauften die Wohnungen aber erst im Dezember. Dadurch, so die Auffassung des Oberlandesgerichts, hätte die Wohnanlage nach der aktuellsten Din-Vorschrift isoliert werden müssen.
„Ich musste jahrelang Missständen hinterherlaufen. Aber wenn jetzt endlich gehandelt wird, bin ich zufrieden“, sagt Buttgereit nach dem Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts. Im Januar soll auf einer außerordentlichen Versammlung der Eigentümer über den Vergleich abgestimmt werden.