Da hat das Land großzügig verteilt, ohne Rücksicht darauf, wie weit einzelne Kommunen mit der Einrichtung von U-3-Plätzen sind. Gut, dass Mettmann schon vor zwei Jahren mit dem Ausbau von U-3-Plätzen begonnen hat, so dass inzwischen zwölf von 16Anträgen bewilligt wurden.
Sollte die Stadt dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf U-3-Plätze nicht bis 2013 erfüllen können, könnten Eltern ihren Rechtsanspruch einklagen - bei der Stadt und nicht beim Land, wo ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden.