Die Sperrgebiete sind verwirrend
Vogelgrippe: Die von Düsseldorf sowie von Hilden/Erkrath veröffentlichten Karten beschränken sich jeweils nur auf das eigene Stadtgebiet. Das macht Hundehalter ratlos.
Kreis Mettmann. Ein auf dem Campingplatz am Unterbacher See gefundener toter Schwan war mit der ansteckenden Vogelgrippe infiziert. Die Behörden haben deshalb ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3000 Metern rund um den Fundort eingerichtet. Die Stadt Düsseldorf und der Kreis Mettmann haben auf ihren Internetseiten Karten veröffentlicht, die genau zeigen, wo das Beobachtungsgebiet verläuft. Allerdings beschränken sich beide jeweils auf ihr „Hoheitsgebiet“. Das verwirrt Hundehalter, die mit ihren Tieren am Elbsee und am Unterbacher See spazieren gehen, berichtet Heidrun Möller, die in Hilden im Ortsteil Elb wohnt: „Hundehalter aus Hilden gehen dann mit ihren Tieren auf die andere Seite des Elbsees in der irrigen Annahme, dann außerhalb der Beobachtungszone zu sein und lassen dort ihre Hunde laufen. Dann sind sie aber in der Düsseldorfer Beobachtungszone. Dort stehen zwar auch Schilder, die darauf hinweisen. Aber die werden offenbar nicht so richtig zur Kenntnis genommen.“ Die Einhaltung der Anleinpflicht werde offenbar auch nicht kontrolliert, weil der Elbsee für das Düsseldorfer Ordnungsamt „ganz weit draußen“ sei.
„Von der Vogelgrippe sind vor allem Wasservögel betroffen“, erklärt Michael Siebert, Leiter des Hildener Ordnungsamtes. Und der Elbsee ist, ebenso wie der Unterbacher See, ein wichtiges Winterquartier für Wasservögel. Vom neu angelegten Ausguck am Elbsee können Spaziergänger die zahlreichen Arten besonders gut beobachten. Der nördliche Teil des Elbsees bietet sehr kalkreiches und nährstoffarmes Stillwasser, in dem spezielle Algenarten hervorragend gedeihen — für viele Vögel eine besondere Nahrungsquelle. Seltene Uferpflanzen und die Hauptinsel bieten zudem Schutzraum.
Auch dem Düsseldorfer Ordnungsamt war das beschriebene Problem bislang nicht bekannt, so dessen Leiter Michael Zimmermann: „Die Kollegen vom Ordnungs- und Servicedienst werden dort nach dem Rechten schauen. Mehr als gelegentliche Kontrollen der Anleinpflicht sind aber nicht möglich.“ Hunde an die Leine, Katzen haben Ausgehverbot: In Erkrath halten sich Kleintierbesitzer an die aktuelle Direktive. Ausgerufen wurde sie, weil die Gefahr besteht, frei laufende Tiere könnten das H5N8-Virus verbreiten. „Da sind ja riesige Bußgelder angesagt“, weiß Mirko Langer. „Es ist zwar total unwahrscheinlich, dass Ricco sich infiziert“, behauptet er von seinem „gut erzogenen“ Boxer. Aber ein Restrisiko, der Hund habe Kontakt mit kontaminiertem Kadaver oder Kot, „bleibt ja immer“. Auch Claudia Horn hält sich an das Leinengebot.
Bevorzugt spaziert sie mit ihrem Jack-Russell-Rüden über die weiten Felder an der Römerstraße, einem beliebten Treff von Hundebesitzern. „Hier ist Sam grundsätzlich angeleint“, schon allein wegen der Gefahr, er könne sich an den von Hundehassern ausgelegten Ködern vergiften. „Außerdem ist Sam zwar friedliebend, aber der kann auch richtig bellen.“ Und zwar dann, wenn ihm andere Rüden krumm kommen. „Nur in Gebieten, in denen es erlaubt ist, lasse ich ihn frei laufen.“
Auch mancher Jogger ist nicht unglücklich über das derzeitige Leinengebot. „Alle Hundebesitzer behaupten, ihr Hund sei lieb und gehorche. Das stimmt aber nicht“, sagt Friederike Ulrich. „Jetzt besteht für uns Läufer keine Gefahr, in die Wade gezwickt zu werden.“