Ende für Reitstall wegen A 44-Ausbaus
Das „Gut in den Höfen“ ist geschlossen. Der Kreis verliert damit auch die prominente Reiterin Nicole Uphoff.
Die 23 Boxen in dem Stalltrakt des Gutes „In den Höfen“ am Wittenhausweg stehen leer, die Gitter stauben langsam zu. Ende Januar sind hier die letzten Pensionspferde ausgezogen, der Betrieb ist geschlossen. Der Grund: Die Erkundungsbohrungen für die Trasse der A 44 nach Heiligenhaus haben begonnen, die wuchtigen Geräte hämmern unmittelbar neben der Reithalle, die nun nicht mehr genutzt wird. Das wäre zu gefährlich für das Fluchttier Pferd und die zumeist jungen Reiter. Das hat die Berufsgenossenschaft für Landwirtschaft bestätigt, bei Unfällen müsste Betreiberin Nicoline Kölker haften.
Der Beginn der Bauarbeiten, die bis Ende 2018 dauern sollen, steht kurz bevor. Die Existenz der Gutsbesitzerin Kölker ist damit gefährdet — ihr Betrieb sollte umgesiedelt werden. Bis vor kurzem hatte sie die Hoffnung, dass das im Kreis Mettmann gelingt — doch nun die Absage. Das dafür geeignete Gebiet darf nach Landschaftsplan nicht bebaut werden, es gibt keine Ausnahme. Weder für sie noch grundsätzlich. Pikant: Zwischen der Antragstellung auf Ausnahme vom 23. Juli 2014 und der Absage vom 2. Februar 2015 liegen fast sieben Monate, obwohl die Zeit drängte.
„Ich kann hier weder bleiben, noch gibt es eine Ersatzfläche“, sagt Kölker (58), die das Gut vor 15 Jahren gekauft und in Stand gesetzt hat. Sie hatte Hoffnung auf die Fläche, die in Heiligenhaus liegt, weil sie als Person einige besondere Voraussetzungen erfüllt. Erstens wurde ihr Betrieb im Planfeststellungsbeschluss 2007 laut Straßen NRW als in seiner Existenz gefährdet eingestuft. „Eine Umsiedlung liegt damit im öffentlichen Interesse“, so Dirk Stumm vom Landesbetrieb.
Zweitens hatte ein erster Ortstermin an der Fläche im Juni 2013 stattgefunden. „Auf Verlangen des Kreis-Planungsamtes sollte ich Baupläne anfertigen lassen“, so Kölker. „Das habe ich getan.“ Sogar eine Überplanung hat es danach gegeben, die sie ebenfalls gezahlt habe. Schließlich die Absage der Kreisverwaltung mit der Begründung, eine Ausnahme für eine Neuansiedlung könne wegen des Landschaftsschutzes „grundsätzlich“ nicht erteilt werden. „Wenn das grundsätzlich nicht geht“, fragt Kölker, „warum lässt man mich dann ein halbes Jahr warten? Und warum sollte ich planen?“ Die Ablehnung kostet übrigens auch wieder: 800 Euro Gebühren.
Drittens handelt es sich bei ihrem Vorhaben nicht um eine Neuansiedlung, sondern um eine Umsiedlung: Hierfür gelten andere Rahmenbestimmungen. Tatsächlich ist auch in der Stellungnahme der Kreisverwaltung stets von „Neuansiedlung“ die Rede. Die könne auf der Heiligenhauser Fläche nicht realisiert werden. „Der neue Betrieb hätte am Rande des Naturschutzgebiets einen ungewollten Nutzungsdruck ausgelöst“, heißt es. „Letztlich war es aber doch gelungen, diverse Flächen im Kreisgebiet zu finden, die für die Neuansiedlung des Reitbetriebes geeignet erschienen und deren Eigentümer auch bereit waren, mit Frau Kölker Verkaufsgespräche zu führen“, so die Verwaltung weiter. Die Flächen seien Kölker dann auch vorgestellt, von ihr aber abgelehnt worden. Der Staat hat den Hof inzwischen zurückgekauft, Familie Kölker zieht nach Baden-Württemberg und eröffnet dort einen Reitbetrieb.