Erkrath: Gericht soll Baurecht für Lidl schaffen
Der Discounter Lidl zieht gegen die Weigerung der Stadt vor Gericht, eine Baugenehmigung für Unterfeldhaus auszustellen.
Erkrath. Wenn der Beklagte dem Prozessgegner Verständnis entgegen bringt, ist der Streitpunkt damit nicht automatisch vom Tisch. Bürgermeister Arno Werner kann zwar nachvollziehen, dass der Discounter Lidl "verschnupft ist" - ein Gegenmittel gedenkt er der Einzelhandelskette jedoch nicht zu reichen.
So wird es zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kommen. Das hatte Lidl angerufen, weil es sich nicht damit anfreunden kann, dass ihm die Stadt Baurecht verweigert hat.
Nun ist es nicht so, dass die Stadtplaner grundsätzlich Discounter vor den Stadteingangsschildern sehen wollen. Dem Standort an der Gerresheimer Landstraße/Ecke Max-Planck-Straße haben sie jedoch den Kampf angesagt.
"Für Lidl ist das ein Super-Standort", sagte am Donnerstag Bürgermeister Arno Werner - aus Sicht der Stadt sei er es jedoch nicht. "Da würde nämlich Kaufkraft vom Neuenhausplatz abgezogen", sagte Werner.
Aus diesem Grund haben Erkraths Politiker im Sommer ein Einzelhandelsgutachten verabschiedet. Die zentrale Aussage darin ist, dass Anbieter mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche außerhalb der Haupt- und Nebenzentren unerwünscht sind.
Dieser Schutzmechanismus soll kleinere Geschäfte schützen und nicht noch mehr Kaufkraft, als es ohnehin der Fall ist, abziehen. Werner: "Ich verstehe mich als Beschützer der Zentren." Gegen eine Lidl-Filiale mitten im Zentrum von Hochdahl, Alt-Erkrath oder Unterfeldhaus habe er nichts einzuwenden.
Diese Pflichtgefühl eines Bürgermeisters zu seinem Handel lässt Lidl indes völlig kalt. Das Unternehmen stellte einen Bauantrag für das Grundstück in Unterfeldhaus. Den lehnte die Stadt ab. Dagegen reichte Lidl Klage ein. Das Wort haben nun die Richter am Verwaltungsgericht. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht. Zurzeit sprechen die Anwälte miteinander.
Dem Betriebsklima zwischen dem Discounter und dem Rathaus nicht gerade förderlich ist auch die Tatsache, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach Bauvoranfragen Lidls vom Bauordnungsamt abgelehnt worden sind.
Die Filiale an der Röntgenstraße in Hochdahl bildet da eine Ausnahme, die in dieser Form nach der heutige Planungspolitik wohl auch nicht mehr genehmigungsfähig wäre.