Freilaufende Hunde sorgen für Ärger
Der Kreis Mettmann kann eine wirksame Kontrolle in den 19 Naturschutzgebieten nicht gewährleisten. Jäger klagen darüber, dass Bußgelder nicht durchgesetzt werden können. Landschaftswächter wurde mit Prügel gedroht.
Fast jeder, der am Wochenende schon mal im Wald spazieren war, kennt die Situation. Plötzlich taucht ein nicht angeleinter Hund auf, der Besitzer ist nicht in der Nähe zu erkennen. Wenn der Hundehalter dann zu sehen ist, brüllt er garantiert: „Der tut nix, der will nur spielen“. Den Spruch kann man durchaus noch witzig finden, weil die meisten Hunde vielleicht wirklich nicht jedem sofort in die Hacken beißen. Weniger witzig wird es allerdings, wenn Hunde mit dreckigen Pfoten an Spaziergängern hochspringen.
Überhaupt nicht mehr witzig finden freilaufende Hunde die Jäger und Landwirte im Kreis Mettmann. Vor allem dann nicht, wenn die Hunde nicht durch ihre Besitzer abrufbar sind und nach Herzenslust über die Felder laufen oder in kleinen Waldstücken Wild wie Rehen oder Füchsen hinterherjagen.
Der Landschaftsbeirat des Kreises Mettmann debattierte vor kurzem recht ausführlich über das Thema. Georg Görtz, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde Mettmann: „Wir haben 19 Naturschutzgebiete, in denen Hunde nicht ohne Leine unterwegs sein dürfen“. Aber: „Der Kreis hat nicht das Personal, um das zu kontrollieren, zu überwachen oder gar regelmäßig irgendwelche Bußgelder zu verhängen.
Allerhöchstens können man hier und da einige „Schwerpunktkontrollen“ veranstalten und ansonsten bleibe nicht viel mehr, als an den „gesunden Menschenverstand“ bzw. das „schlechte Gewissen“ der Hundehalter zu appellieren. Man rede dabei allerdings von einem „gesellschaftlichen Problem“ in unserem dicht besiedelten Raum, in dem es viele Menschen und recht wenig Grünflächen gebe.
Die Außendienst-Mitarbeiter des Kreises dürften — wenn sie denn kontrollieren — nicht mal die Personalien der Hundehalter feststellen, so Görtz. Wirklich etwas bewirken, könne man nur im Zusammenarbeit mit der Polizei, so Görtz. Deshalb müssten solche Schwerpunktkontrollen auch lange im Voraus geplant werden.
Mit den Ausführungen der Kreisverwaltung noch nicht so ganz einverstanden war Reinhardt Weniger, Hegeringsleiter in Wülfrath und ebenfalls Mitglied im Landschaftsbeirat. Er hat die Erfahrung gemacht, dass gegen Hundehalter verhängte Bußgelder am Ende gar nicht bezahlt werden. „Wirklich löhnen werden nur die Dummen“, sagte Weniger. Grund: Wenn man Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid einlege, werde das Verfahren — so Weniger — meist eingestellt. Der Kreis scheue die Gerichtskosten die entstehen könnten.
Am Ende komme durch die Verfahrenskosten noch Geld auf den Kreis zu. Diese Anmerkungen nahm Görtz erstaunt zur Kenntnis und versprach, an den entsprechenden Stellen nach zuhören. Weniger sagte aber auch, das Problem sei in den vergangenen Jahren immer größer geworden.
Von schlechten Erfahrungen mit Hundehaltern in Naturschutzgebieten wusste auch Sven Michael Kübler zu berichten. Der Landschaftswächter sagte im Ausschuss, Hundehalter hätten ihm bereits Prügel angedroht, wenn er sie auf Fehlverhalten aufmerksam gemacht habe. Wenn man die Mitarbeiter der städtischen Ordnungsdienste anspreche, ob sie kontrollieren wollen, wo und ob Hunde nicht angeleint sind, stoße man auf taube Ohren.
„Die schreiben lieber anonym falsch parkende Autos auf, als sich mit Hundebesitzern anzulegen“, sagte Kübler. Man höre von allen Seiten immer nur, man habe keine Leute dafür. Es sei höchste Zeit, vielleicht mal bei der Kreispolizei nachzufragen, ob es da nicht den ein oder anderen „motivieren Beamten“ gebe, der auch bereit sein, das Anleingebot im Naturschutzgebiet durchzusetzen.