Stadtwerke zahlen Geld zurück
Immer mehr Kunden regen sich, die die unrechtmäßigen Preisaufschläge erstattet haben wollen. Ein Urteil gibt ihnen Recht.
Der Bericht über die Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Wülfrath bei Kunden mit einem Gas-Spar-Tarif führt zu immer mehr Nachfragen bei den Gasbeziehern. Viele weitere haben bereits den Klageweg beschritten.
Zu den sechs Fällen, die Rechtsanwalt Peter Leifeld vertritt, haben sich viele weitere Menschen bei ihm gemeldet, die gegen die Preiserhöhungen in den Jahren seit 2010 wehren wollen. „Allein bei mir haben sich mittlerweile etwa 30 Kunden gemeldet, die dagegen vorgehen wollen“, sagt Leifeld. Auch bei den Stadtwerken haben sich etliche Kunden gemeldet und verlangen die zuviel gezahlten Gelder zurück.
Stadtwerke-Geschäftsführer Ulrich Siepe sagte gestern, dass sich Gas-Kunden im zweistelligen Bereich an das Unternehmen gewandt haben. Mehr wolle man dazu aber auch aus Datenschutzgründen nicht sagen. Das ist verständlich, denn sollten sich immer mehr Kunden ihre zuviel gezahlten Gelder wegen der Preisaufschläge gerichtlich zurückholen, könnte das Unternehmen ein erhebliches finanzielles Problem bekommen.
Bisher hatten die Stadtwerke die harte Tour verfolgt, heißt: Sie hatten die Ansprüche abgewiesen und sind mit den Klägern vor Gericht gezogen. Im Januar jedoch wurde das Energieunternehmen vom Amtsgericht Mettmann verurteilt, dass die Gas-Preiserhöhungen der Stadtwerke in den vergangenen fünf Jahren für Kunden, die einen so genannten Gas-Spar-Tarif haben, nicht rechtens waren. Da sich das Amtsgerichtsurteil auf grundsätzliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und auch des Bundesgerichtshofs stützt, gehen Experten davon aus, dass die genauso gelagerten Fälle ebenso entschieden werden.
Ob die Stadtwerke es auf weitere Gerichtsprozesse ankommen lassen, ist fraglich. Stadtwerke Chef Siepe jedenfalls bestätigte, dass ein für den 3. März anstehender gleichartiger Fall inzwischen ad acta gelegt worden ist. Die Stadtwerke haben die Forderungen in dem Fall ebenso mit Zinseszins zurückgezahlt wie im Fall des verlorenen Prozesses. Mehr wolle man dazu nicht sagen, auch aus Datenschutzgründen könne er keine Angaben zu den Fällen machen, sagt Siepe.
Ob auch die anderen Forderungen, erst noch bei den Stadtwerken direkt oder schon auf dem Klageweg vor Gericht, beglichen werden, will Siepe nicht sagen. Das müsse man prüfen.