Friedhof Lindenheide: Ruheplatz für Sternenkinder
Für frühgeborene Kinder stellt die Stadt eine besondere Fläche zur Verfügung.
Mettmann. Im vergangenen Jahr von der Stadtverwaltung beschlossen, wurde am Mittwochvormittag der „Garten der Sternenkinder“ auf dem Friedhof Lindenheide mit einem ökumenischen Gottesdienst eingeweiht.
Es ist eine Grabstätte für totgeborene Kinder, also die „Allerkleinsten, die zu schwach oder zu krank waren, um mit uns zu leben“, wie es auf der Gedenktafel heißt.
Auf Initiative der Krankenhausseelsorger beider großen Kirchen in Mettmann ist diese besondere Grabstätte entstanden.
Maßgeblich an der Realisierung mitgewirkt hatte ebenso Otto Kahm von der Stadtverwaltung, der einstmals den Friedhof Lindenheide am grünen Tisch entworfen hatte und inzwischen pensioniert ist. Für ihn ist der Garten der Sternenkinder nicht allein ein Stückchen Erde als Ruhestätte.
„Hier ist ein Platz, seinen Gedanken zu folgen“, sagte er. Egal, ob man dies alleine, mit Familie, Freunden oder andern Menschen, die das gleiche Schicksal teilen müssen, macht.
Der „Garten der Sternenkinder“ ist ein sonniger Platz, gesäumt von halbkreisförmig angeordneten Pflanzen. Er wirkt würdevoll, aber zugleich luftig. In seiner Mitte stehen „Die Begleiter“.
Diese Stele aus Basalt stellt zwei Figuren dar, fürsorglich beschützend stehen sie eng beieinander. Sie sind ein Sinnbild an diesem in sich geschlossenen Raum und vermitteln Hoffnung, Schutz und Geborgenheit — eben das Gefühl, nicht allein zu sein. Weder in Trauer, noch in Schmerz.
Steinmetzbildhauermeister Frank Vogel hat die Steinfigur nach Absprache mit den Seelsorgern kreiert. „Dies ist ein Ort, an dem ein frühgeborenes Kind würdevoll aufgehoben ist“, fasste Pastorin Anette Glimm-Kriegsmann zusammen.
Darüber hinaus kann am Ort der Bestattung ein kleiner Basaltstein niedergelegt oder aufgestellt werden. Dabei muss der Stein nicht naturbelassen sein, er kann genauso von Geschwistern oder anderen Familienmitgliedern individuell ausgestaltet werden, wie die Pastorin erläuterte. Er ist bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Beigesetzt werden können nicht bestattungspflichtige Frühgeborene sowie bei einem Schwangerschaftsabbruch verstorbene Kinder. Gleichzeitig soll es aber auch ein konkreter Platz des Gedenkens für diejenigen sein, deren Kinder gar nicht oder an einem anderen Ort beerdigt wurden.