Genehmigung: Laubach-Damm wird saniert

Der beliebte Wanderweg am Gutshof könnte bald wieder passierbar sein.

Mettmann. Seit mehr als einem Jahr ist der Damm, der Wanderer von Mettmann-West zur Hofanlage von Haus Laubach führt, gesperrt. Denn das Bauwerk, das über den Laubach vorbei an den kleinen Teich des Hofes führt, ist nicht mehr sicher. Wanderer, die im Naturschutzgebiet Laubachtal unterwegs sind, müssen die Hofanlage weiträumig umgehen. Doch der Eigentümer von Haus Laubach hat beim Kreis Mettmann die Sanierung der Teichanlage beantragt.

„Der vorhandene Damm der im Hauptanschluss des Laubaches liegenden Teichanlage ist baufällig. Die Standsicherheit des Dammes ist nicht mehr gegeben, auch das Ablaufbauwerk (Mönch) bedarf dringend einer Sanierung“, heißt es dazu in einer Stellungnahme des Amtes für Wirtschaftsförderung und Planung des Kreises Mettmann. Da das Grundstück im Naturschutzgebiet liegt, müssen die Arbeiten von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt werden.

Um zu verhindern, dass der Damm weiter unterspült wird und zusammenzubrechen droht, wurde das Wasser des Teichs abgelassen. Der Laubach fließt deshalb offen über die Teichsohle. Der Damm soll auf der Teichseite durch eine rund 30 Meter lange Schwerlastmauer geschützt und gestützt werden. „Dabei handelt es sich um Steine aus Beton, die wie übergroße Legosteine aussehen“, sagt Michael Münch, der für wasserplanungsrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Unteren Landschaftsbehörde zuständig ist. Die Steine werden später, wenn sie verbaut wurden, nicht mehr zu sehen sein.

Sobald die Sanierungsarbeiten am Damm abgeschlossen sind, soll der gesperrte Wanderweg wieder freigegeben werden. Der Laubach muss auch künftig angestaut werden, weil der Teich für die historische Hofanlage als Löschteich vorgeschrieben ist. Aber auch aus Artenschutzgründen muss das Wasser des Laubachs gestaut werden. Denn in den beschilften Uferflächen des Gewässers laichen Erdkröten und Bergmolche. „Beide Arten stehen unter allgemeinem Artenschutz“, sagt Michael Münch.

Während der Arbeiten am Damm will der Eigentümer auch einen kleinen Bereich des Teiches ausbaggern. Der Aushub kann laut Unterer Landschaftsbehörde oberhalb von Feuchtwiesen an Böschungskanten abgelagert werden. Alle Eingriffe durch die Maßnahmen sind nach Angaben der Landschaftsbehörde nicht gravierend, die Auswirkungen auf die Natur größtenteils nur von kurzer Dauer. Münch: „Die eigentlichen Schutzräume für die Tiere werden von den Arbeiten nämlich gar nicht berührt.“ Deshalb stimmt die Untere Landschaftsbehörde der Teichsanierung auch zu. Das Thema wird aber auch noch im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann besprochen.