Gericht: 21-Jähriger schoss Mann mit Gaspistole ins Gesicht
Angeklagter wollte zehn Euro Schulden eintreiben.
Erkrath. Michel S. ist frisch verheiratet. Erst sechs Tage ist die Hochzeit her. Nun sitzt der 21-Jährige auf der Anklagebank, seine Frau hat ihn nicht zum Prozess begleitet. Ob sie weiß, dass Michel S. im August vergangenen Jahres einem Bekannten mit einer Gaspistole ins Gesicht schoss, lässt Michel S. im Unklaren. "Ich habe ihr Stichpunkte genannt", sagt er auf Nachfrage des Richters.
Zehn Euro hatte Michel S. einem Bekannten geliehen. Als er den 23-Jährigen am 5. August 2009 in einem Park in Alt-Erkrath traf, forderte er das Geld zurück. Bevor der Bekannte etwas sagen konnte, hielt Michel S. ihm eine Gaspistole vor das Gesicht. Als der 23-Jährige versuchte, sich herauszureden, schoss S. ihm aus 30 Zentimetern Entfernung ins Gesicht. Der Bekannte erlitt eine Platzwunde und Brandverletzungen an der Wange.
"Ich habe überreagiert. Ich wollte gar nicht abdrücken", gestand der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Er sei sich seiner Schuld bewusst. Er habe sich bereits für ein Anti-Gewalt-Training angemeldet, er wolle nun ein neues straffreies Leben beginnen. Denn Michel S. saß am Mittwoch nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank: Erst 2008 war er unter anderem wegen Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als er den Mann ihm Park anschoss, lief die Bewährung noch.
Sowohl die Jugendgerichtshilfe als auch die Bewährungshelferin attestierten dem jungen Mann eine mittlerweile stabilisierte Lebenssituation. Er habe Kontakt zu seiner Familie aufgenommen, einen neuen Job als Staplerfahrer angenommen und befinde sich in einer Partnerschaft. Der Richter gab dem 21-Jährigen eine Chance: Er verurteilte ihn unter Anwendung des Jugendstrafrechts zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung - mit der Auflage ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren und 500 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.