Angeklagter hat eigene Wohnung angezündet Soll Brandstifter in Psychiatrie?
ERKRATH/WUPPERTAL · Dem 41-Jährigen werden Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Erst sei da der Streit mit den Nachbarn gewesen. Die hatte ein Erkrather „ärgern“ wollen, als er in seinem Schlafzimmer die Türe aus den Angeln hob. Mit Messern, Macheten und einer Axt hämmerte und stach er solange darauf ein, bis selbige durchlöchert war. In der Türe klaffte ein großes Loch und die „Werkzeuge“ steckten noch drin, als er Tage später ein Feuerzeug nahm, um „sein Kunstwerk zu einem guten Ende zu bringen“. Um das Feuer zu löschen, will er aus einer Sprühflasche einen Mix aus Wasser und Weichspüler auf die Flammen gesprüht haben. Er habe den Brand gelöscht, da war sich der Beschuldigte sicher.
Weil die ganze Wohnung verqualmt war, habe er die Flucht ergriffen. Auf dem Weg aus der 11. in die 15. Etage riss er ein dort angebrachtes Hinweisschild auf den Notausgang von der Decke. In der obersten Etage angekommen, will er weinend zusammengebrochen sein – in tiefer Trauer um seinen ein Jahr zuvor verstorbenen Vater. Bereits vor fünf Jahren sei die Mutter gestorben, auch sein Bruder sei schon tot. Es ist eine tragische Geschichte, die sich hinter den gegen den 41-Jährigen erhobenen Anklagevorwürfen wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung verbirgt. Die Eltern des Beschuldigten stammen aus Kroatien, mit ihnen hat der Mann bis zu deren Tod in der Wohnung gelebt. Er selbst ist an Schizophrenie erkrankt und gilt als schuldunfähig. Nach allem, was bislang über den Wohnungsbrand bekannt ist, ist klar: Die Flammen hätten sich derart stark ausbreiten können, dass vor allem die Rauchentwicklung für die Bewohner des Hochhauses zur Gefahr hätte werden können.
Die herbeigeeilten Polizeibeamten konnten den Brand löschen, bevor größerer Schaden entstand. Sie waren es, denen der Beschuldigte bei seiner Vernehmung erzählte, dass er nicht nur sein „Kunstwerk“ vollenden, sondern auch die Dämonen mit Weihrauch vertreiben wollte. Er habe geglaubt, die Flammen mit seinen magischen Kräften bannen zu können. In seiner kroatischen Heimat sei es so, dass man einmal im Leben in seinen eigenen vier Wänden den Exorzismus vollziehen müsse. Das habe er nun getan, weiteres Unheil sei von ihm also nicht zu befürchten.
Den mit Wasser vermischten Weichspüler habe er zur Erfrischung gebraucht, später habe er die Sprühflasche zum Löschen benutzt. Im Übrigen sei die aus den Angeln gehobene Türe für ihn „die Türe zu einer anderen Welt“ gewesen. Den Polizeibeamten soll er auch erzählt haben, dass er sich mit dem Feuer habe wärmen wollen. Nach der Tat in der Psychiatrie untergebracht, hatte er dort keinesfalls bleiben wollen, weil er dem Nachmieter unbedingt noch den Schlüssel übergeben wollte. Mittlerweile soll die Eigentumswohnung am Stadtweiher verkauft sein. Die Kammer wird am Ende des Prozesses über die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie zu entscheiden haben.