Haan: Der Lärm hält sich in Grenzen
Haan. Friedrich Krahwinkel gibt zu, dass der Lärm von der Sportanlage Hochdahler Straße durch die Bäume am Ende seines Gartens zurzeit etwas gedämpft wird. "Es ist aber schon sehr laut", sagt er.
"Dort ist ja inzwischen ständig etwas los. Und es wird immer mehr", befürchtet er. So sieht es auch Manfred Maus, der sich bereits vor Jahren im Rathaus über den Sportplatzlärm beklagt hat.
Er lebt seit 21 Jahren an der Deller Straße, sein Garten grenzt direkt an das Sportplatzgelände. Er beklagt, dass es seit etwa zehn Jahren nebenan immer lauter geworden ist. "Mich wundert, dass sich bei der Sanierung des Sportplatzes niemand Gedanken über einen Lärmschutz gemacht hat", sagt der 58-Jährige.
Schließlich sei es auch erklärtes Ziel dieser Sanierung gewesen, mehr Nutzer anzuziehen. Würde es nach Manfred Maus gehen, könnte der Sportplatz komplett stillgelegt werden. "Aber das ist unrealistisch", weiß er. "Mit einer ausreichend hohen Lämschutzwand wäre viel gewonnen."
Gemeinsam mit Familie Krahwinkel und drei weiteren Familien hat er einen Bürgerantrag für einen Lärmschutzwall und Maßnahmen zur Reduzierung des Flutlichts
Die Stadt hat auf das Schreiben der Bürger von der Deller Straße reagiert und sowohl eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben als auch eine Stellungnahme der Landschaftsarchitekten Ulenberg & Partner angefordert, die die Trainingsbeleuchtung unter die Lupe genommen haben. Das Ergebnis: Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete werden eingehalten.
Obwohl für die Wohnbebauung südlich des Spielfelds kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, hat das von der Stadt Haan beauftragte Ingenieurbüro für seine Messungen die Richtwerte zu Grunde gelegt, die in einem allgemeinen Wohngebiet gelten. "Damit wurden die höchsten Kriterien angelegt", sagt Bürgermeister Knut vom Bovert.
Gemessen wurde werkstags während des Trainingsbetriebs zwischen 20 und 22 Uhr, am Wochenende ab 11 Uhr und in der Nacht. Sowohl während des Trainingsbetriebs auf dem Kunstrasenplatz unter der Woche als auch Sonn- und Feiertags außerhalb der Ruhezeiten (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) werde der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete eingehalten