Haan/ Windhövel: Stadt zahlt Gerichtskosten
Weil die Stadt das Verfahren verloren hat, muss sie die Kosten tragen.
Haan. Ordnungsamtsleiter Michael Rennert hat bereits ausgerechnet, was auf die Stadt an Kosten zukommt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan 143 Windhövel/ westlicher Neuer Markt für unwirksam erklärt hat.
Zwei Haaner Bürger hatten sogenannte Normenkontrollverfahren, die Bebauungspläne auf ihre Wirksamkeit überprüfen, in Gang gesetzt. Die Stadt Haan hat das Verfahren verloren und muss laut Rennert Gerichtskosten in Höhe von 8.000 Euro für beide Verfahren tragen.
Indessen bleibt Bürgermeister Knut vom Bovert bei seiner Aussage, dass der Bebauungsplan "heilbar" ist. Das Baugesetzbuch habe mit dem Paragraphen 214 die Möglichkeit geschaffen, derartige Verfahren abzuwickeln, damit solche Projekt wie die Windhövel-Passage nicht auf Jahre blockiert würden.
"Wenn wir den uns auferlegten Aufgabenkatalog abarbeiten, ist alles in Ordnung", versichert vom Bovert. Der Abwägungsmangel müsse behoben, der Bebauungsplan erneut offen gelegt werden, damit der Stadtrat dann den erneuten Satzungsbeschluss herbeiführen kann.
"Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung. Er muss nicht bis ins Letzte ausgeschöpft werden", sagt er. Wenn wir uns um Baugenehmigungsverfahren befinden, müssen wir sorgfältig abwägen." Er empfiehlt jetzt Gelassenheit bis das schriftliche Urteil da ist. Vom Bovert: "Das werde ich dann gerne veröffentlichen.".