Mettman: Verwarngelder- Das Prinzip Abschreckung

Hundekot und Dreck auf den Straßen – die Stadt will künftig stärker durchgreifen.

<strong>Mettmann. "Weggeworfener Müll und Hundekot verschandeln das Stadtbild und sind ein Ärgernis für Einwohner und Besucher unserer Stadt. Bitte helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten." Der Appell der Ordnungsbehörde scheint die Adressaten nicht zu erreichen. Hundehaufen mitten auf dem Bürgersteig und vor Eingängen von Kinderngärten, Kippen und Kaugummis auf dem Jubiläumsplatz oder zerschlagene Bierflaschen in Grünanlagen - viele Bürger benehmen sich alles andere als vorbildlich. Dabei kann selbst das Spucken auf Straßen und öffentlichen Anlagen mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt hat einen Maßnahmenkatalog mit teilweise empfindlichen Verwarngeldern für bestimmte Vergehen beschlossen. Doch den Übeltätern, die das Stadtbild verschandeln, kommt die Ordnungsbehörde nur schwer auf die Schliche. "Wir haben ganz einfach zu wenig Personal, um ständig und überall kontrollieren zu können", sagt Erik Werdel, der Erste Beigeordnete der Stadt. "Wir haben zwei feste Außendienstmitarbeiter und fünf Aushilfskräfte, die jeweils sieben Stunden in der Woche arbeiten", sagt Nicole Piovesan, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes. Doch die Stadt will Übeltätern nicht mehr länger nur mit einer Roten Karte verwarnen, sondern zur Kasse bitten. Zusammen mit Kräften des Ordnungsamtes aus Wülfrath und der Polizei sollen gezielt Aktionen zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" - wie es im Amtsdeutsch heißt - umgesetzt werden. So wird ein Hundebesitzer, der den Dreck seines Vierbeines nicht beseitigt, mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft. Für das Wegschnippen einer Zigarettenkippe werden zehn Euro, für Verunreinigungen auf Schulhöfen, Bolz- auf Spielplätzen 75 Euro fällig. Wer nicht hören will, muss zahlen. Die Stadt will durchgreifen und setzt dabei auf das Prinzip Abschreckung. "Die Präsenz der Ordnungsbehörde und verhängte Bußgelder, so was spricht sich rum", hofft der Erste Beigeordnete auf Erfolg. Bisher haben die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes Gnade vor Recht ergehen lassen. Bußgelder wurden nur an Wildpinkler verhängt, die von der Polizei erwischt wurden. "Wir bekommen dann die Personalien und stellen die Bußgeldbescheide über 35 Euro aus", so Nicole Piovesan. Angst davor, von Bürgern auf der Straße Bußgelder zu kassieren, haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht. "Vor allem ältere Menschen sind einsichtig, heben auch ihre weggeworfene Kippe auf", sagt Nicole Piovesan. Anders sehe es bei Jugendlichen aus. "Die haben überhaupt keinen Respekt mehr, auch nicht vor der Polizei." Doch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind geschult. Am schlimmsten, sagt die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin, sind Autofahrer, die wegen eines Knöllchens zu unbeherrschten und tobenden Monstern mutieren.

Städtischer Bußgeldkatalog

Verstöße: Der Rat hat einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Darin finden sich unter anderem folgende Punkte:

Anleinpflicht: Verstoß gegen die Anleinpflicht: zehn Euro.

Kaugummi: Ausspucken von Kaugummis: zehn Euro.

Urinieren: Wildes Pinkeln: 35 Euro

Hundekot: Verunreinigung durch Hundedreck: 50 Euro.

Tauben: Füttern von wild lebenden Tieren: zehn Euro

Alkohol: Störende, exzessive Trinkgelage: 20 Euro.

Zigaretten: Kippen schnippen: zehn Euro