Ehrenamt in Mettmann Warum will niemand Schiedsperson für Süd werden?

Mettmann · Bereits im dritten Anlauf wird jetzt nach einem Schlichter gesucht.

Schiedspersonen können die Gerichte entlasten.

Foto: dpa/Uli Deck

(Red/dne) Die Bundesstraße B7 ist die Grenze. Nördlich davon füllt Ulrike Kircher-Poetsch die Position einer Schiedsperson aus. Nach einer Kollegin oder einem Kollegen für Mettmann Süd wird nun zum dritten Mal in Folge gesucht.

Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehört es, in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zu schlichten. Über einen Vergleich soll der soziale Friede wieder hergestellt werden. Zugleich gilt es, die Gerichte zu entlasten.

Das Tätigkeitsfeld von Schiedspersonen ist weit. Es reicht von Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle von leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung stehen zur Klärung an.

Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.

Wer Schiedsperson werden möchte, sollte gemäß dem Paragraphen 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Interessierte sollten Geduld
und Sachlichkeit mitbringen

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Die getroffenen Vereinbarungen (Vergleich/Anerkenntnis) müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) in einem speziellen Einführungslehrgang geschult. Zudem werden regelmäßige Weiterbildungen angeboten.

Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Rat der Kreisstadt Mettmann – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Amtsgericht Mettmann. Weitere Infos zum Thema Schiedsmann/-frau gibt es online.

(dne)