Ekel in Mettmann Hundehaufen auf Friedhof bereiten Ekel

Mettmann · Nach mehreren Beschwerden will nun das Ordnungsamt mit Bußgeldern gegen Hundebesitzer vorgehen.

Auf dem Friedhof am Goethepark haben es Hundebesitzer besonders einfach: Beutel für Hinterlassenschaften gibt es gratis.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(Red/dne) Die Beschwerden machen sprachlos: In der Friedhofsverwaltung haben sich in den vergangenen Wochen vermehrt Bürger darüber beklagt, dass Hundehaufen auf den Gräbern ihrer Angehörigen liegen und die Grabpflege so sehr eklig wird. Zudem haben Besucher beobachtet, dass Hunde auf den städtischen Friedhöfen frei, oder an extrem langen Leinen herumlaufen.

Laut einer Mitteilung der Stadt berichtete eine Bürgerin, dass sie auf dem Friedhof Goethestraße bereits mehrmals Hundekot vor und auch auf dem Grab ihres Mannes entfernen musste. An einem Tag sei sie von einem Hund angesprungen worden, der über das Grab ihres Mannes gelaufen sei. Der Hundehalter sei darüber trotz ihrer Beschwerde eher belustigt gewesen und soll den Hund an einer viel zu langen Leine weiter über Gräber laufen gelassen haben.

An den Zugängen zu den Friedhöfen in Mettmann stehen Schilder, auf denen darauf hingewiesen wird, dass Hunde auf den Friedhöfen an der Leine zu führen sind. Dennoch halten sich nicht alle Hundebesitzer daran. „Ich habe mich schon öfter mit Leuten in die Haare gekriegt, weil sie ihren Hund auf dem Friedhof nicht angeleint hatten. Viele reagieren darauf sehr aggressiv und uneinsichtig, drohen mit Schlägen oder rechtfertigen ihr Verhalten mit dem Hinweis, dass sie schließlich Steuern zahlen“, berichtet Andrea Krella von der Friedhofsverwaltung. Dass es Hundebesitzer gibt, die zulassen, dass ihr Hund auf einem Grab sein Geschäft erledigt, kann sie überhaupt nicht verstehen. „Das ist respekt- und pietätlos. Das geht gar nicht.“

Thomas Gebhardt, Abteilungsleiter Grünflächenunterhaltung und Bestattungswesen, hat deshalb die Ordnungsbehörde um Unterstützung gebeten. „Unsere Außendienstmitarbeiter werden verstärkt Kontrollen auf den Friedhöfen durchführen“, sagt Nicole Piovesan, die kommissarische Leiterin des Ordnungsamtes. Wer dabei erwischt wird, dass er seinen Hund auf dem Friedhof frei, oder an einer langen Leine herumlaufen lässt oder gar die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Im Ortsrecht der Stadt heißt es dazu: „Auf öffentlichen Verkehrsflächen, in den Anlagen und auf den öffentlichem Nutzen dienenden Flächen sind Tiere so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere oder Sachen verletzen, beschädigen, gefährden oder verunreinigen können. Wer auf den vorgenannten Flächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“

(dne)