Finanzen in Mettmann Wie sinnvoll ist ein Doppelhaushalt 2024/25?

Mettmann · Ein Beschluss für zwei Haushaltsjahre: Mit dem Modell will es Kämmerin Veronika Traumann versuchen.

Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 soll der Rat in Mettmann nur einmal die Stimmkarten heben müssen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Der kommende Haushalt der Stadt Mettmann soll gleich für zwei Jahre angelegt werden – für 2024 und 2025. Darüber hat die Kämmerin Veronika Traumann die Ratsmitglieder informiert. Traumann begründete dies mit einer Reihe von Vorteilen für die städtische Kämmerei. Eberhard Kanski, Vorstandsmitglied im Bund der Steuerzahler NRW, vermutet einen anderen Grund hinter dem Doppelhaushalt für Mettmann: Vermutlich wolle man im Wahljahr für Rat und Bürgermeisterin keine komplette Haushaltsdebatte führen, sagte Kanski.

Ökonomisch hält es Kanski für sehr schwer bis unmöglich, jetzt im Herbst einen Doppelhaushalt aufzustellen. „Dazu verändert sich zurzeit vieles zu schnell – auch und gerade in Mettmann.“ Die immer noch beachtliche Inflation, höhere Energiekosten, sinkende Steuereinnahmen, die stark steigende Kreisumlage zählt Kanski als Beispiele auf.

Nicht umsonst gebe es auch zweimal jährlich eine Steuerschätzung – immer im Mai und im November. „Der Vorteil eines Bürokratieabbaus ist nur ein scheinbarer Vorteil. Denn regelmäßig muss bei einem Doppelhaushalt im zweiten Jahr mit einem Nachtragshaushalt nachgesteuert werden“, so Kanski.

Personalressourcen
anders nutzen

Die Mettmanner Kämmerin Veronika Traumann erhofft sich von einem Doppelhaushalt eine „Reduzierung der erforderlichen Personalressourcen“. Das sei von Bedeutung. Denn Mettmann droht bereits im Jahr 2024 in ein Haushaltssicherungskonzept zu fallen. Deshalb müsse nun der Jahresabschluss 2022 vollendet werden. Daneben gebe es Sonderaufgaben und einen Wechsel in der Amtsleitung.

Dem Mettmanner Rat hingegen bliebe bei einem Doppelhaushalt sein Etatrecht „in vollem Umfang erhalten“. Er könne durch Nachtragshaushalte auf notwendige Änderungen reagieren. Anders als Kanski sieht Traumann darin keinen Scheinvorteil: „Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist weniger aufwändig als die Aufstellung des Gesamthaushaltsplans.“

Traumann erläutert: Von einem Doppelhaushalt sei die Rede, wenn die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre vorsehe. Dabei seien sämtliche Positionen des Ergebnis- und Finanzplanes getrennt für jedes der beiden Jahre auszuweisen, sodass sich die strikte Trennung der Haushaltsjahre auch im Haushaltsplan abbilde. Der Doppelhaushalt stelle somit keine inhaltliche Zusammenfassung von zwei Haushaltsjahren dar, sondern lediglich die parallele Abbildung zweier Perioden durch eine Haushaltssatzung.

Abgerechnet werden die Haushaltsjahre jeweils einzeln. Es dürften auch keine Ermächtigungen ohne förmliche Erklärung in das zweite Haushaltsjahr übertragen werden. Ziele und Kennzahlen seien für 2024 und 2025 jeweils getrennt darzustellen.

In der Ratssitzung unterstützte CDU-Ratsherr Maximilian Bröhl den Plan der Kämmerin. Anders als sonst üblich liege bei einem Doppelhaushalt bereits Anfang 2025 ein genehmigter Haushaltsplan vor und die Verwaltung sei voll handlungsfähig. Im laufenden Jahr war der Mettmanner Haushalt aufgrund des Grundstückskaufs Auf dem Pfennig zurückgenommen und erst im Juni beschlossen worden. Anschließend muss der Kreis Mettmann als Kommunalaufsicht den Haushalt genehmigen. Auch Düsseldorf versucht es 2024/25 mit einem Doppelhaushalt.