Neu-Siedlung droht Lärm-Konflikt
Für ein Wohnquartier sollen die alten Georg-Fischer-Häuserweichen. Kritiker fürchten Lärm durch die Regiobahn und benachbartes Gewerbe.
Mettmann. Der Mettmanner Bauverein (MBV) will die Häuser aus den 30er, 40er und 50er Jahren an der Georg-Fischer-Straße abreißen und an ihre Stelle ein modernes Wohnquartier mit Mehrfamilienhäusern und 120 Wohneinheiten errichten. Im Planungs- und im Hauptausschuss ist der Bebauungsplan 143 verabschiedet und die Offenlegung beschlossen worden. Die Verwaltung hat im Vorfeld die Träger öffentlicher Belange gefragt, ob es Einwände gegen das Georg-Fischer-Quartier gibt. So schreibt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf in ihrer Stellungnahme: „Konflikte zwischen dem vorhandenen Gewerbe, das sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet befindet, sowie dem Industriestandort (gemeint sind Georg Fischer und Gustav Overhoff) östlich der Flurstraße können nicht ausgeschlossen werden.“
Die IHK bittet die Stadt zu prüfen, inwieweit die Regiobahn als Lärmquelle zu beachten ist. Außerdem soll die Lärmsituation im Einfahrtsbereich der Rhewa-Waagenfabrik berücksichtigt werden. Die Firma Rhewa, so schreibt die IHK, plane an Stelle des bisherigen Holzschuppens eine Produktionshalle zu bauen. Die Firma Gustav Overhoff und Georg Fischer hätten vor, ihren Betrieb in Richtung Flurstraße auszuweiten. Die Bezirksregierung hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet: Demnach dürfe die Firma Georg Fischer in keiner Weise durch die Aufstellung des Bebauungsplanes gefährdet werden. Auch die Regiobahn als Lärmquelle müsse geprüft werden.
Geruchsbelästigungen von GF müssten ebenfalls ins Kalkül gezogen werden. „Für 2016 liegen aktuell drei Nachbarschaftsbeschwerden über die Firma Georg Fischer bezüglich Lärm und Gerüchen vor.“ Die IHK und die Bezirksregierung plädieren dafür, dass gesamte Areal als Mischgebiet festzusetzen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Bei einem reinen Wohngebiet wären Einsprüche programmiert.
Die Stadtverwaltung sieht das Problem mit der Regiobahn ähnlich: Insbesondere in Bezug auf die von der Bahntrasse einwirkenden Lärmimmissionen sei festzustellen, dass die Anwendung aktiver Schallschutzmaßnahmen aufgrund der vorhandenen Topographie mit starker Hanglage kaum wirkungsvoll realisierbar sei. Die fachgutachterliche Untersuchung ergebe, dass bei Errichtung einer Schallschutzwand mit fünf Metern zum Schutz der von der Bahntrasse einwirkenden Verkehrslärms nur ein Teil der Erdgeschossbereiche wirkungsvoll geschützt werden kann.
Um die schalltechnischen Orientierungswerte von 55 dB(A) tags auch im zweiten Obergeschoss einhalten zu können, wäre eine Wandhöhe von rund neun Meter erforderlich, zur Einhaltung der Orientierungswerte von 45 dB(A) nachts sogar von zwölf Meter. Die Umsetzung einer solchen Lärmschutzwand sei städtebaulich nicht wünschenswert und hinsichtlich ihrer Kosten-Nutzen-Relation unverhältnismäßig. Das bedeutet praktisch: Sämtliche Schlafräume in den neu zu bauenden Häusern sollen sich zur abgewandten Seite der Regiobahn befinden, und die Räume müssen schallisoliert sein.