Neue Parkregeln für die Oberstadt
Ab sofort ist die Oberstraße verkehrsberuhigte Zone. Die Parkzeitenregelung wird einfacher.
Mettmann. Autofahrer können aufatmen: Das Verwirrspiel in Sachen Parkzeitbeschränkung und Durchfahrtsverbot in der Oberstraße hat ein Ende. Der Planungsausschuss hat nach einer jahrelangen Diskussion mit vielen Knöllchen und Gerichtsverfahren eine Lösung gefunden. Künftig ist die Oberstraße ein verkehrsberuhigter Bereich. Das bedeutet: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist in den Parktaschen auch samstags nach 14 und sonntags gegen Gebühr (falls vorgeschrieben) erlaubt.
Der Markt und die Mittelstraße bleiben Fußgängerzone. Ein Schild „Fußgängerzone“ weist jetzt extra darauf hin. Das bedeutet: Ein Befahren dieses Bereiches ist außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten nur mit Sondergenehmigung möglich. Das Parken ist generell verboten. Ausschuss-Vorsitzender Fabian Kippenberg (CDU), der selbst am Markt wohnt, hatte einen Änderungsantrag entwickelt, der letztendlich auch in Teilen umgesetzt wurde. Abgelehnt wurde sein Wunsch, auf der Mittelstraße vier weitere Stellflächen einzurichten und die Oberstraße nur für Anlieger zu öffnen. Die Verwaltung hingegen wollte das Schild „Fußgängerzone“ in der Oberstraße beibehalten. Ein neues Zusatzschild sah Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen und Anlieferung werktags von 7 bis 19 Uhr vor. Die Bewohner, die einen Stellplatz im Bereich der Oberstraße besitzen oder angemietet haben, sollten eine Sondergenehmigung zum Anfahren und Verlassen ihres Stellplatzes über die vorerwähnte Zeit hinaus erhalten. Aber: Auch diese (mögliche neue) Regelung ist jetzt vom Tisch.
Immer wieder gab es Ärger um die vorgeschriebenen Parkzeiten (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) und Samstag von 7 bis 14 Uhr) plus Schild Fußgängerzone. Die Verwaltung hatte diese Regelung offenbar mehrfach gerichtlich überprüfen lassen müssen, da Autofahrer nicht einsahen, ein Knöllchen über 35 Euro zu zahlen, wenn sie beispielsweise Samstagnachmittag nach 14 Uhr in die Oberstraße fuhren und ihr Auto auf den „gekennzeichneten Flächen“ — die zum Parken einladen — abstellten. Schwuppdiwupp tauchte nämlich in der Regel ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde auf, und klemmte einen gelben Zettel unter das Wischerblatt.
Mag ja sein, dass der Text auf den Schildern rechtlich einwandfrei war und ist. Aber die wenigsten Besucher der Oberstadt verstanden, warum sie beispielsweise samstags ab 14 Uhr und sonntags überhaupt nicht mehr durch die Oberstraße fahren und dort parken durften. Immer wieder ärgerten sich beispielsweise Kirchenbesucher und Gaststättenbesucher in der Vergangenheit über Knöllchen.