Neue Perspektiven für Hauptschüler
Kinder mit einer Empfehlung für die Hauptschule sollen künftig wieder in Mettmann ihren Abschluss machen können. Sie könnten in die Realschule integriert werden.
Mettmann. Seit Auflösung der Hauptschule wird wieder intensiver über die Entwicklung der Schullandschaft in Mettmann diskutiert. Zurzeit arbeitet die Stadt mit externer Hilfe an einem neuen Schulentwicklungsplan. Um auch Kindern mit Hauptschulempfehlung ein Schulangebot vor Ort anzubieten, wird gegenwärtig von einer politischen Mehrheit im Rat die Einrichtung eines Hauptschulzweiges an der Realschule favorisiert. Zugleich gibt es Befürworter für die Gründung einer Gesamtschule, die aber nicht nur für die Realschule, sondern auch für eines der beiden Gymnasien in Mettmann das Aus bedeuten könnte. Beide Gymnasien haben bisher aber ausreichende Anmeldezahlen.
Der auch für Mettmann zuständige Landtagsabgeordnete Martin Sträßer (CDU), der Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung ist, verweist darauf, dass Mettmann schon jetzt eine hohe ,Auspendlerzahl’ bei den Schülern habe. Sträßer: „Die Diskussion muss stärker aus Sicht der betroffenen Kinder geführt werden. Die Auflösung der Hauptschule hat gerade Kindern mit einer Empfehlung für diesen Bildungsweg die Schule vor Ort genommen.“ Ziel sollte die Prüfung sein, ob auch für diese Kinder eine wohnortnahe und begabungsgerechte gute Schulausbildung am Ort angeboten werden kann. Neben der Gesamtschule und der Sekundarschule biete das Schulgesetz mit dem Paragrafen 132c — also der Einrichtung eines Hauptschulzweiges an der Realschule vor Ort — dafür eine zusätzliche Möglichkeit an.
Martin Sträßer, CDU-Landtagsabgeordneter
Aussagen, dass für den Paragrafen 132 c Ausführungsbestimmungen fehlten oder die Regelung nur auf den ländlichen Raum beschränkt sei, hält Sträßer für falsch: „Diese Variante ist genau für den Fall wie hier in Mettmann geschaffen worden, dass in einer Stadt die letzte Hauptschule geschlossen wurde. Laut Auskunft des Schulministeriums gibt es bereits jetzt eine zweistellige Zahl von Realschulen, die das Modell praktizieren.
Auch Meldungen, dass die Bezirksregierung Bedenken habe, einen Hauptschulzugang an der Realschule in Mettmann zuzulassen, kann Sträßer nicht nachvollziehen: „Das Land setzt zwar den rechtlichen Rahmen und die Bezirksregierung erteilt am Ende die Genehmigung. Aber es ist Aufgabe des Schulträgers, also von Rat und Verwaltung, die richtigen Weichenstellungen für die Schullandschaft vor Ort zu stellen.
Weder das Land noch die Bezirksregierung sollten und können hier über das Gesetz hinaus inhaltliche Vorgaben machen.“ Gleichwohl erinnert der Abgeordnete daran, dass eine gute Schulentwicklungsplanung auch die Nachbarstädte mit in den Blick nehme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfe.
Die Mettmanner Liberalen befürchten bei der Errichtung einer Gesamtschule in Mettmann die Preisgabe der bewährten Realschule und eines der beiden Gymnasien (nach den aktuellen Aufnahmezahlen wäre dies voraussichtlich das Konrad-Heresbach-Gymnasium). Die FDP-Fraktion befürwortet eine Erweiterung der bei der Mettmanner Elternschaft angesehenen Realschule um einen Hauptschulzweig entsprechend dem Paragrafen 132 c des Schulgesetzes NRW. „Damit ist den Hauptschülern eine Möglichkeit des Schulabschlusses in dem dann in Mettmann weiterhin bestehenden gegliederten Schulsystem gegeben“, betont Fraktionsvorsitzender Klaus Müller, der davon ausgeht, dass die Carl-Fuhlrott-Realschule zeitnah das von der Mehrheit der Ratsfraktionen angeforderte pädagogische Konzept vorlegen wird.