Sperrzeit sorgt erneut für Ärger bei den Wirten

Am Markt dürfen Gastronomen ihre Gäste draußen bis 23 Uhr bewirten. Nun fordern Kollegen die Gleichbehandlung aller Betriebe.

Foto: Michael Nacke

Mettmann. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben sich einstimmig darauf verständigt, die Öffnungszeiten der Außengastronomie auf dem Mettmanner Markt vom 1. Mai bis 30. September montags bis sonntags bis 23 Uhr zu gestatten. In der neuen Verordnung heißt es: „Der Gaststättenbetrieb ist so zu führen, dass die Außenbewirtschaftungsfläche mit Beginn der Sperrzeit geräumt ist und keine Aufräumarbeiten mehr vorgenommen werden müssen.“ Und weiter: „Der Betreiber der Außengastronomie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste bis 23.30 Uhr den Außenbewirtschaftungsbereich verlassen haben.“ Sollte allerdings die Nachbarschaft aus Lärmschutzgründen intervenieren, kann die Ordnungsbehörde eine andere Regelung treffen. Wer sich als Gastronom nicht an die neue Verordnung hält und somit ordnungswidrig handelt, der muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen.

Die neue Regelung war notwendig geworden, weil es einen heftigen Streit zwischen einem Wirt und seinen Kollegen gegeben hatte. Heftig debattierter Zankapfel waren die Öffnungszeiten der Außengastronomie der Lokale rund um St. Lambertus. Schwer genervt soll der Inhaber eines Lokals eine Nachbarin wegen deren angeblicher unerlaubter Taubenfütterung der Stadt gemeldet haben. Besagte Dame soll sich angeblich revanchiert haben und möglicherweise der Stadt mitgeteilt haben, der Inhaber des Lokals halte sich mit seiner Außengastronomie nicht an die Öffnungszeiten, die Anwohner fühlten sich vom Lärm der Gäste sehr beeinträchtigt. Da musste die Stadt aktiv werden. Aufs Dezibel genau legt das Landesemissionsschutzgesetz fest, wie viel fröhliche Feierstimmung zu welchem Zeitpunkt zugemutet werden kann, erklärt Kirsten Kaufung vom Ordnungsamt. Und weil in der Oberstadt die Menschen nah beieinander leben, wurde darauf gepocht, die 22 Uhr-Regelung als Beginn der Nachtruhe strikt einzuhalten. Und zwar von allen. Das wiederum rief die Gastro-Kollegen aus den Lokalitäten „Zum Türmchen“, „Café La Pievé“, „Café am Markt“ wie auch aus dem „La Piazza“ auf den Plan. Einhelliges Fazit: Wir hatten nie vorher Theater mit den Nachbarn oder der Stadt, alles lief spitze, nun ist alles andersrum. Im Eifer des Gefechts sollen Gastronomen einander sogar gegenseitig Lokalverbot erteilt haben.

Dieser Streit ist mittlerweile vom Tisch. Die Parteien im Rat hatten Vorstöße unternommen und Änderungsanträge bezüglich der Sperrzeit einreicht. Die Verwaltung ändere die unterschiedlichen Anträge auf die jetzt gültige Regelung ab. Doch ein erneuter Streit ist programmiert: Die neue Regelung gilt nur für die Gastronomiebetriebe auf dem Markt, also nicht für das La Pievé, für den Braukeller und das Lokal Locanda St. Lamberto. Alle drei Lokale haben eine Außengastronomie, die sehr gut besucht wird. Und alle drei Gastronomiebetriebe liegen in der Oberstadt und nur wenige Meter vom Markt entfernt.

„Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar“, sagte Ausschuss-Vorsitzender Klaus Müller (FDP). Die Gleichbehandlung der Gastronomiebetriebe sei mit dieser Regelung nicht gegeben. Die betroffenen Wirte habe bereits jetzt schon Widerstand gegen die neue Verordnung angekündigt und wollen sie auf die Oberstadt ausweiten.