Mettmann Ab 2021 bleibt die Stadthalle dicht
Mettmann. · Der Rat hat den Weg für einen möglichen Abriss freigemacht. Ab 2021 finden dort keine Veranstaltungen mehr statt.
Der Rat hat jetzt mit knapper Mehrheit der Stadtverwaltung grünes Licht gegeben, das Verfahren für einen möglichen Abbruch in die Wege zu leiten. Das nehme jedoch nicht die letztgültige Entscheidung über die Zukunft der Stadthalle vorweg, betonten die Politiker: Es gehe vor allem darum, im weiteren Verfahren Zeit zu sparen und alle Möglichkeiten vorzubereiten.
Ob die Stadthalle tatsächlich abgerissen wird, soll sich erst dann entscheiden, wenn die Optionen zur Zukunft des Geländes fest stehen. Zu diesem Votum rang sich der Rat am Dienstag in einer turbulenten Sitzung durch, in deren Verlauf SPD-Fraktionschef Florian Peters zeitweise erzürnt den Saal verließ.
Was ist passiert?
Laut einem Ministerentscheid ist die stark sanierungsbedürftige Stadthalle denkmalwürdig. Sie darf aber abgerissen werden, sobald eine wissenschaftliche Dokumentation über das Gebäude vorliegt. Das ist die Hintertüre, die das NRW-Bauministerium der Stadt Mettmann offen lässt – und durch diese nun auch gehen will. Auf den Ministerentscheid wartete die Stadt zwei Jahre lang – Zeit, die die Stadtverwaltung hat nutzlos verstreichen lassen. Dieser Vorwurf klang auch am Dienstagabend seitens der Politik noch einmal durch, denn es liegen bislang keine Pläne zur weiteren Nutzung des Geländes vor.
Wo ist der Haken?
Über die Hintertüre zeigen sich Stadt und Politik gleichermaßen erleichtert, doch ihre Abrisspläne muss die Stadt erneut dem Amt für Denkmalpflege vorlegen. Das hat sich bekanntermaßen für die Denkmalwürdigkeit der Stadthalle ausgesprochen. Legt dieses erneut sein Veto ein, muss wieder das Ministerium entscheiden. Dieses Prozedere lässt einen lang andauernden Behördengang
erwarten.
Worum ging es im Rat?
Zur Ratssitzung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dass sie das denkmalrechtliche Verfahren für den Abbruch der Stadthalle einleitet und mit der Überplanung des Geländes beginnt. Gemeint ist also, die Dokumentation anzufertigen und den Antrag beim Amt für Denkmalpflege zu stellen. Beigeordneter Kurt Werner Geschorec sagte, dass in die Dokumentation Bestandteile des Gutachtens einfließen könnten, das die Stadt Mettmann seinerzeit bei einem Experten zur Denkmalwürdigkeit der Stadthalle in Auftrag gegeben hatte. Das spart Zeit und Geld.
Wo liegt das Problem?
Insbesondere die SPD-Fraktion hatte Bedenken. Sie will das Verfahren für den Abbruch nicht beginnen lassen, bevor nicht die Nachfolge-Pläne für das Areal feststehen. Die aber will die Stadtverwaltung parallel zum denkmalrechtlichen Abbruchverfahren erarbeiten. Man könne jedoch die Stadthalle nicht opfern, ohne zu wissen, was danach kommt, betonte Fraktionschef Florian Peters. „Wir machen uns angreifbar“, gab außerdem Matthias Stascheit (SPD) zu bedenken – denn wie groß können die Chancen auf einen positiven Bescheid des Abrissantrages sein, wenn Mettmann nicht glaubhaft machen kann, dass es bessere Pläne als den Erhalt der denkmalwürdigen Veranstaltungshalle gibt?
Wie kam es zur Einigung?
FDP und Grüne wirkten mäßigend auf den Konflikt ein. Klar wurde: Wenn die Stadt jetzt das denkmalrechtliche Verfahren ins Rollen bringt, ist das noch lange keine Entscheidung zum Abbruch selbst. Daher wurden SPD, UBWG (die einen Sanierungsantrag für die Stadthalle gestellt hatte, der abgelehnt wurde) und AfD von CDU, Grünen und FDP überstimmt. Für die Zukunft gilt: Ab 2021 gibt es keine Veranstaltungen mehr in der Stadthalle. Denn die Verwaltung befürchtet, dass ihr Regress-Forderungen ins Haus flattern, sobald Aufführungen wegen des baufälligen Zustands der Stadthalle ausfallen müssen.