Stadtrat sagt Nein zur Kastrationspflicht bei Katzen
Der Mettmanner Tierschutzverein kritisiert die Entscheidung der Lokalpolitiker.
Mit seinem Antrag zur Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang ist der Mettmanner Tierschutzverein vorerst gescheitert. „Wir hatten so darauf gehofft, etwas bewegen zu können, um den Anstieg der Population zu begrenzen“, sagte der Vorsitzende Wolfgang Kohl enttäuscht.
Stattdessen habe der Rat das Gesuch mit der Begründung abgelehnt, eine solche Verpflichtung in der Ortssatzung festzuschreiben sei unnötig. „Dabei beruft er sich auf einen neuen Paragraphen im Tierschutzgesetz, der vorsieht, dass in bestimmten Gebieten verwilderte Katzen kastriert werden müssen“, sagt Wolfgang Kohl. Er kritisiert, dass der Rat zwei Dinge miteinander vermischt. „Uns geht es bei unserem Antrag ausschließlich um Hauskatzen mit Freigang. Da möchten wir mit einer Kastrationspflicht einen gewissen Druck auf die Besitzer ausüben, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.“
Diese Tiere dürften jedoch nicht mit den freilebenden Katzen verwechselt werden. „Sie sind entweder frei geboren oder verwilderte Hauskatzen.“ Bei diesen Tieren bemüht sich der Verein bereits um die Kastration. „Uns geht es um die Möglichkeit, Katzenbesitzer ganz gezielt ansprechen zu können, ob ihre Tiere kastriert sind“, betont Kohl. Er setzt dabei auch auf eine soziale Kontrolle. „Wenn es eine Kastrationspflicht gibt, spricht sich das schnell herum und dann werden viele Halter dem auch nachkommen, weil sie fürchten, von den Nachbarn darauf angesprochen zu werden.“ In Wülfrath greife dieses Modell bereits. „Unseren Antrag haben wir mit der Unterstützung von Dr. Müschenich bis ins Detail ausgearbeitet und genau auf Mettmann zugeschnitten“, betont Wolfgang Kohl. Er lässt vorerst offen, ob er einen erneuten Vorstoß unternehmen wird.