Totschlag vor 20 Jahren — Hinweise auf Augenzeugen
Zeugen berichten lückenhaft über Tatzeit vor 20 Jahren. Der Angeklagte soll eine 81-Jährige erwürgt haben.
Mettmann/ Wuppertal. Beim mutmaßlichen Totschlag an einer Mettmanner Vermieterin vor 20 Jahren gab es womöglich Augenzeugen oder weitere Beteiligte. Diesen Hinweisen geht das Landgericht Wuppertal im Prozess gegen einen 39-jährigen Angeklagten nach.
„Mein älterer Bruder war im Keller dabei. Die Frau hatte sich über zu laute Musik beschwert. Er wollte, dass sie stirbt, aber er wollte es nicht selber machen.“ So soll sich ein damals 11-jähriges Mädchen gegenüber Freunden geäußert haben. Sie habe ein Gespräch des Bruders mit der Mutter gehört, vermerkt eine Notiz der Polizei
Das Gericht fragt Zeugen , um den Bericht zu prüfen, aber über deren Erinnerung liegt die Zeit wie eine Schicht Watte. „Ich weiß nicht mal mehr, dass ich von der Polizei dazu gefragt wurde“, berichtet ein inzwischen 30-jähriger Kraftfahrer.
„Hätten Sie wirklich vergessen, wenn ihnen jemand sowas erzählt hätte? Wenn ein Mädchen das über seinen eigenen Bruder gesagt hat?“, fragt der Richter.
Sollten nicht spätere Zeugen den Bericht bestätigen, bleibt der Hinweis wohl vage. Die Aktennotiz der Polizei allein kann das Gesagte nicht belegen, stellt das Gericht fest: Die Eltern waren bei der Anhörung ihrer Kinder nicht dabei, unterschrieben ist das Papier nicht.
Der Staatsanwalt fragt den Zeugen ein letztes Mal: „Hand aufs Herz: Als Elfjähriger — hätten Sie da die Polizei belogen?“ Der Prozess wird fortgesetzt.