Urteil ergeht 20 Jahre nach dem Totschlag
Mettmanner soll vier Jahre in Haft. Richter sieht es als erwiesen an, dass der Mann als Jugendlicher eine Frau erwürgt hat.
Mettmann/Wuppertal. Mehr als 20 Jahre nach der Tat folgte das Urteil: Ein heute 39-jähriger Mettmanner muss wegen Totschlags für vier Jahre in Haft. Das Landgericht Wuppertal sieht es als erwiesen an, dass er als 19-Jähriger die damalige Vermieterin seiner Familie im Streit erwürgte.
Der Angeklagte war nach der Tat ins Ausland geflüchtet und erst im vergangenen Jahr festgenommen worden — kurz vor der Verjährung.
Der mutmaßliche Tatort im Keller eines Wohnhauses an der Johannes-Flintrop-Straße sei einer der Schlüssel zur Tat, führte der Vorsitzende Richter aus. Der Raum habe dem 19-Jährigen als Rückzugsort gedient. Dort soll sich mit dem späteren Opfer ein Streit um zu laute Musik entsponnen haben.
Letztlich war es eine Aussage der heute 63-jährigen Mutter, die das Gericht als entscheidend wertete: Ihr Sohn habe um ein falsches Alibi für eine bestimmte Zeit gebeten, hatte sie vor 20 Jahren ausgesagt. „Damals war die Tatzeit noch nicht mal der Polizei bekannt. Das war Täterwissen“, sagte der Richter.
Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach Erwachsenenrecht wäre die Mindeststrafe fünf Jahre Gefängnis. „Man könnte es eine milde Strafe nennen, aber es gibt keine Gründe, die für eine Strafverschärfung sprechen“, sagte der Richter. Die lange Zeit seit der Tat sei Grund für eine Milderung.
Das Verfahren war geprägt von Zeugen, die angaben, sich an nichts mehr erinnern zu können. Zeugenaussagen der Familie durfte das Gericht nicht verwerten, weil die Polizei Rechte der Befragten — etwa auf einen Anwalt — missachtet hatte.