Vereine sind gegen den Abriss

Die Bürgervereine fordern, dass das Vereinshaus an der Beckershoffstraße bleibt. Ein möglicher Denkmalschutz wird zurzeit geprüft.

Mettmann. Das Vereinshaus der Gesellschaft Verein zu Mettmann (GVM) an der Beckershoffstraße 20 soll erhalten bleiben. Das fordern der Bürger- und Heimatvereinigung „Aule Mettmanner“, der Bürgerverein Metzkausen, der Bürgerverein Ob- und Niederschwarzbach sowie das Mettmanner Bürgerforum in einem Schreiben an die Stadt, der der Abrissantrag vorliegt — die WZ berichtete. Weil das Haus im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, könne eine Abbruchgenehmigung versagt werden, wenn das Gebäude das Ortsbild präge oder von städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung sei, verweisen die Bürgervereine auf das Ortsrecht.

Eine Ablehnung des Abrissantrags sei ordnungsgemäß und konsequent, heißt es in dem Schreiben der Bürgervereine weiter. Sollte die Stadt dennoch eine Abrissgenehmigung für das schieferverkleidete Vereinshaus erteilen, „bitten wir für die Beratungen der Mettmanner Bürgervereine über das weitere Vorgehen um eine kurzfristige Mitteilung“, heißt es in dem Schreiben.

Die Stadt beurteilt das anders. Das Recht des Eigentums sei höher einzuordnen als das Ortsrecht. „Den Schutz des Eigentums kann man durch eine Satzung nicht außer Kraft setzen“, sagt Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec. Die Stadt könne ein Gebäude nicht schützen. „Das kann nur auf einer rechtlich sauberen Basis passieren“, sagt er. Dafür müsse das Haus unter Denkmalschutz gestellt werden.

Da in die Grundsanierung des Hauses rund 150 000 Euro investiert werden müssten, hatte die Gesellschaft Verein zu Mettmann beschlossen, ihr Vereinshaus zu verkaufen, weil sie das Geld nicht aufbringen kann.

Das Haus kaufte der Langenfelder Bauunternehmer Paeschke. Jedoch soll im Kaufvertrag, der unterzeichnet ist, eine Klausel enthalten sein, dass der Vertrag nichtig wird, wenn es für den Abriss des Hauses keine Genehmigung gibt. Dass das Vereinshaus im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung liegt, schützt es laut Stadt nicht vor dem Abriss, so lange es nicht unter Schutz gestellt ist. Im Falle eines Abrisses könne die Stadt nur darauf achten, dass ein Neubau sich in die Bebauung einpasst. Das betrifft unter anderem die Höhe und die Fassadengestaltung.

Die Bürgervereine fragen sich, was eine Ortssatzung, die der Rat verabschiedet hat, nutzt, wenn sie wie bisher keine rechte Wirkung gezeigt habe. „Wir verlieren jedes Jahr ein historisches Gebäude. Das kann es doch nicht sein“, sagt Thomas Dinkelmann, Vorsitzender des Bürgerforums. Anstelle alter Gebäude trete in der Regel Beliebigkeitsarchitektur der immer gleichen Bauträger.