Mordprozess beginnt mit einem Geständnis

Seit gestern steht ein Wülfrather (64) vor Gericht, der eine Bekannte getötet haben soll.

Duisburg/Wülfrath. Seit Dienstag muss sich vor dem Landgericht Duisburg der 64 Jahre alte Mann aus Wülfrath verantworten, dem vorgeworfen wird, im Juli dieses Jahres eine Bekannte aus Ratingen getötet zu haben, um in den Besitz von 11.400 Euro zu gelangen. Die Leiche der Frau war im Rhein mit mehreren Schüssen im Kopf tot aufgefunden worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Maschinenbauingenieur vor, die Frau aus Habgier und Heimtücke getötet zu haben. Sollten die Ankläger dies belegen können, droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe.

Der erste Verhandlungstag begann mit einer Überraschung: Hatte der Angeklagte in den vergangenen Monaten von seinem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch gemacht, sagte er gestern: „Ich habe die Frau erschossen.“

Wobei diese Darstellung falsch ist. Hat die Obduktion doch ergeben, dass die Kopfschüsse nicht tödlich waren. Der Angeklagte hat sein Opfer verschnürt und leben in den Rhein gelegt, wo die Frau ertrank.

Dass der Angeklagte gestern die Tat gestand, scheint jedoch weniger Ausdruck von Reue, denn verfahrenstaktischer Finesse zu sein. Er habe die Frau nicht aus Habgier getötet, sondern in einem Beziehungsstreit zur Waffe gegriffen. Damit, so ein juristisch versierter Beobachter des Prozesses, versuche der Wülfrather, weg von Mord und lebenslänglich hin zu Totschlag mit entsprechend deutlich geringerer Haftzeit zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte zum Mörder geworden ist, um in den Besitz von 11 400 Euro zu gelangen. Diese Summe ist der Teilbetrag einer Erbschaft, die das Opfer gemacht hatte. Von dem Geld wollte sie ein Auto kaufen. Die Abwicklung des Geschäfts habe der Angeklagte übernehmen wollen.

Dazu holte er die Frau am 7.Juli in deren Wohnung im Ratinger Stadtteil Tiefenbroich ab. Gemeinsam fuhr das Paar im Toyota der Frau weg. Was in den folgenden Stunden bis zur genau passiert ist, ist noch unklar und soll in den kommenden Prozesstagen geklärt werden.

Auf die Spur des Verdächtigen gekommen war die Polizei durch Hinweise aus dem Verwandtschaftskreis der Ermordeten. Diese Zeugen werden im Laufe der weiteren fünf Verhandlungstage ebenso verhört wie Bekannte des Angeklagten.

Das Urteil soll nach dem jetzigen Zeitplan am 6. Februar gesprochen werden.