Entlastungszeugen Baudezernent aus Ratingen: Prozess auf der Zielgeraden

Verteidiger will Entlastungszeugen: Rabatt sei „marktüblich“.

Ratingen/Düsseldorf. Lange wird der Prozess nicht mehr dauern. Das ließ die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer, Bettina Reucher-Hodges, am Montag durchblicken, als sie mit Anklage und Verteidigung die weiteren Termine abstimmte. Noch ein, zwei Verhandlungstage, dann Plädoyers und Urteil.

Rabatt war aus Sicht der Anklage eine Vorteilsnahme

Der Prozess dreht sich jetzt nur noch um die Frage, ob die 25 Prozent Rabatt, die der Angeklagte für die Heizungs- und Installationsarbeiten gewährt wurden, „marktüblich“ sind, wie es die Verteidigung darstellt, oder aus Sicht der Anklage eine „Vorteilsnahme“ darstellen.

Der Gutachter, der im Auftrag der Stadt die Anlage im Haus des Angeklagten angeschaut und die Übereinstimmung von verbautem Material und Rechnung festgestellt hat, hatte den Rabatt als „nicht marktüblich“ bezeichnet. Der ehemalige Baudezernent hatte dagegen mehrfach betont, dass Preisnachlässe von 20, 25 und mehr Prozent durchaus üblich sind.

Um das zu untermauern, hat sein Anwalt gestern beantragt, eine Reihe von Zeugen zu vernehmen, die das bestätigen könnten. So seien dem bekannten Rechtsanwalt und Ex-Karnevalsprinzen Rüdiger Matyssek „ohne Verhandlung und von vornherein“ 20 Prozent Rabatt bei einem privaten Bauvorhaben eingeräumt worden. Am Ende habe es sogar „24 Prozent auf alles“ gegeben.

Ferner würde ein alteingesessener Lintorfer Installateurmeister bestätigen können, dass auch er „25 Prozent auf alles“ gewähre. Hersteller gäben sogar bis zu 45 Prozent Nachlass auf Listenpreise.

Als weiteren Entlastungszeugen möchte die Verteidigung den Obermeister der Kreishandwerkerschaft hören, der den umstrittenen Rabatt für „nicht ungewöhnlich“ halte. Bei Geschäften mit Kommunen soll es gar 50 Prozent Nachlass geben.

Verfügung des Bürgermeisters soll heimische Wirtschaft fördern

Auch ein Mitarbeiter des Hochbauamtes soll vernommen werden. Er könne bestätigen, dass es kein Verbot für Verwaltungsmitarbeiter gebe, sich Ratinger Firmen zu bedienen. Im Gegenteil: Ein Verfügung des Bürgermeisters besage, dass zur Förderung der heimischen Wirtschaft auch immer Angebote von drei Ratinger Betrieben eingeholt werden sollen.

Die Staatsanwältin hielt die Zeugenbefragungen für „ungeeignet“ und „ohne Bedeutung“: Aus diesen „Einzelfällen“ könnten keine Rückschlüsse gezogen werden.