Gericht Betrugsskandal wird wieder Thema
Bürgermeister Klaus Konrad Pesch soll über den Stand des Disziplinarverfahrens gegen Ex-Baudezernenten berichten.
Die Folgen des millionenschweren Betrugsskandals im damaligen Hochbauamt sind juristisch längst noch nicht aufgearbeitet. Nun wird sich die Politik erneut mit dem Thema beschäftigen. Die Bürger Union (BU) fordert von Bürgermeister Klaus Konrad Pesch aktuelle Informationen zum Disziplinarverfahren gegen einen Ex-Baudezernenten und den Hauptverdächtigen Frank B., der für die Vergabe von Wartungs- und Reparaturaufträgen an öffentlichen Einrichtungen zuständig war. Im nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates soll Pesch berichten.
Das Strafurteil gegen den ehemaligen Technischen Beigeordneten sei seit mehr als zwei Jahren rechtskräftig, betonte die Fraktion der Bürger Union, die Pesch in einem Antrag konkret ansprach: „Wir gehen davon aus, dass Sie das bis dahin ruhende Disziplinarverfahren zwischenzeitlich wieder aufgenommen haben. Der ehemalige Baudezernent erhält weiterhin aus Steuermitteln Bezüge. Eine abschließende Entscheidung darf nun erwartet werden.“
Gegen den Hauptverdächtigen im Millionen-Betrugsskandal Frank B. sei 2010 ein Arrestbefehl erwirkt worden, betonte die BU. Das Strafverfahren sei zum damaligen Zeitpunkt krankheitsbedingt ausgesetzt worden. „Wir bitten um Sachstandsmitteilung im Hinblick auf den Verfahrensstand beider Verfahren. Immerhin ging es um einen Schaden für die Stadt Ratingen von mehr als zwei Millionen Euro, so dass auch hier erwartet werden darf, dass die Verwaltung die Verfahren im Auge behält“, heißt es in dem Schreiben.
Es geht um das Ruhegehalt der ehemaligen Baudezernenten
Rückblick: Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den Ex-Baudezernenten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof, den er und sein Verteidiger Rüdiger Deckers angerufen hatten, hatte dies im November 2014 entschieden: Der Revisionsantrag sei nicht begründet. Damit musste er die von der Strafkammer verhängte Geldstrafe bezahlen. Das sind 90 Tagessätze in einer Höhe von 120 Euro. Als vorbestraft gilt er damit nicht.
Im Disziplinarverfahren muss entschieden werden, ob dem Ex-Dezernenten nach wie vor das Ruhegehalt zusteht oder aber die komplette Aberkennung des Beamtenstatus inklusive Wegfall der Pensionsrechte droht. Bis zum Ende seiner regulären achtjährigen Amtszeit (sie begann 2009) erhält er laut Beamtenversorgungsgesetz eigentlich „für höchstens fünf Jahre die Höchstversorgung von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Besoldungsgruppe, zu der er sich bei seiner Abwahl befunden hat“. Nach einer Dienstzeit von acht Jahren, der Angeklagte hat 2009 bereits seine zweite Amtszeit angetreten, erhält ein Beigeordneter ein Ruhegehalt von 35 Prozent seiner ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Für das Landgericht war damals vor allem eines von Bedeutung: „Wir machen die Vorteilsannahme in diesem Fall nicht an der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale fest, sondern an der Gesamtsituation der Auftragsvergabe.“ Der Ex-Beigeordnete habe laut Urteil beim Heizungseinbau in seinem Haus durch eine Installationsfirma einen Rabatt von 25 Prozent erhalten. Den habe deren Geschäftsführer aber nur gewährt, weil er sich davon mehr Aufträge für seine Firma, die bereits für die Stadt arbeitete, erhofft habe.
Die Vorsitzende Richterin Bettina Reucher-Hodges hielt dem Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung vor allem vor, nicht genügend Umsicht an den Tag gelegt zu haben: „In solch einer Position muss man auf absolute Korrektheit achten. Da nimmt man keine 25 Prozent Rabatt an.“ Der millionenschwere Skandal hatte für heftige Turbulenzen in Rat und Verwaltung gesorgt. Klaus Konrad Pesch, heute Bürgermeister, musste die Aufgaben seines damaligen Kollegen kommissarisch übernehmen.