BU findet Felderhofpläne überdimensioniert
Bürger können das Projekt aktiv mitgestalten. Verwaltung prüft die Anregungen.
Ratingen. Die Bürger Union (BU) hat ihren Standpunkt im gestrigen Rat noch einmal zu Protokoll gegeben: Das Felderhof II-Projekt, das 268 Wohneinheiten in Ratingen West vorsieht, ist zu groß.
Die Vorschläge der Verwaltung seien wirklichkeitsfremd, man sei dem Investor zu stark entgegengekommen, betonte Fraktionschef Alexander von der Groeben, der allerdings betonte, dass man dieses Projekt nicht komplett ablehne. Auch die Grünen waren mit den Planungen nicht einverstanden. Mehr noch: Nach Angaben von Fraktionschef Hermann Pöhling gehört dieses Bauvorhaben nicht an diese Stelle. Jochen Kral, der Technische Beigeordnete, erklärte, dass die Deutsche Bahn der Errichtung der Lärmschutzwand zugestimmt habe. Jetzt gehe es um die Detailplanungen. Wann die Häuser letztlich stehen werden, ist noch offen.
Der Rat stimmte der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes zu. Diese Offenlegung der Planung hat den Zweck, Bürgern und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zu geben, dieses Projekt aktiv mitzugestalten. Diesem Prozess schließt sich die Prüfung der Anregungen und Stellungnahmen durch die Verwaltung an. Öffentliche und private Belange werden gegeneinander und untereinander abgewogen. Dieser Prozess vollzieht sich in vier Arbeitsschritten. Der erste Schritt ist die Sammlung und Sichtung der unterschiedlichen Anregungen. Im zweiten Arbeitsschritt werden alle relevanten Belange gewichtet. Es schließt sich der Ausgleich der relevanten Belange an. Dies ist in aller Regel eine Berücksichtigung und Einarbeitung der vorgebrachten Anregungen in die Planung. Letzter Schritt ist die Zusammenfassung des Abwägungsergebnisses.
Satzungsbeschluss ist der Abschluss des Verfahrens
Im Regelfall trifft der Rat die abschließende Abwägungsentscheidung zusammen mit dem Satzungsbeschluss. Der Satzungsbeschluss ist der Abschluss des Verfahrens. Beschlossen werden der Planentwurf und die dazugehörige Begründung. Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan unmittelbar in Kraft — eine elementare Voraussetzung für den späteren Bau der Häuser.