Fünf Flächen für ein Tierheim

Mehrheitlich einigte sich der Stadtrat dann doch im Frühjahr auf den ersten Schritt: die Suche nach einem geeigneten Standort. Im ganzen Stadtgebiet sollen nur fünf Gelände geeignet sein – vier sind in privater Hand.

Ratingen. Braucht Ratingen ein Tierheim? Bei dieser Frage könnte man in der politischen Landschaft noch auf einen Konsens hoffen. Doch untrennbar damit verbunden ist die Frage, ob sich die Stadt ein Tierheim auch leisten kann. Angesichts der sich verschärfenden Kassenlage wurde der Vorstoß der Bürger-Union, die das Thema im Kommunalwahlkampf aufgebracht hatte, sehr emotional und kontrovers diskutiert. Mehrheitlich einigte sich der Stadtrat dann doch im Frühjahr auf den ersten Schritt: die Suche nach einem geeigneten Standort.

Die Verwaltung hat sich monatelang umgeschaut und jetzt fünf Grundstücke, die als Standorte für ein Tierheim in Frage kommen könnten, ins Auge gefasst. Dabei ist bei weitem nicht jede Freifläche geeignet.

Laut Tierhilfe braucht man eine rund 1000 Quadratmeter große, ebenerdige, möglichst erschlossene Fläche, um verschiedene Auslaufflächen, Kranken- und Quarantänestation, Küche und Büroraum unterzubringen. Eine Lärmbelästigung von Anwohnern muss ausgeschlossen werden.

Das einzige städtische Grundstück liegt in Lintorf: An den Banden. Die Fläche wird von Hobbykickern als Bolzplatz genutzt. Da südlich ein Hundedressurplatz angrenzt, "ergäbe sich zusammen mit der geplanten Nutzung eine sinnvolle Ergänzung", stellt die Verwaltung in einer nichtöffentlichen Drucksache fest.

In privater Hand befinden sich die weiteren vier Grundstücke, die als Tierheimstandort geeignet sein könnten. Sie liegen in den Außenbezirken von Breitscheid, Tiefenbroich und West, gelten zum Teil als Landschaftschutzgebiet und sind als "Fläche für Landwirtschaft" ausgewiesen.

Ein Grundstück am Lintorfer Weg, benachbart zur Kompostieranlage, ist von drei Autobahnen umgeben und entsprechend stark mit Lärm vorbelastet.

Eine ganz andere Problematik wäre beim Grundstück Broichhofstraße zu berücksichtigen: Hochwasser. Das Gelände liegt in einem Überschwemmungsgebiet, was eine Nutzung nur unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht. Das Gelände am Bennenbruch - westlich von Tiefenbroich und jenseits der A52 - wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist das einzige erschlossene Areal.

Hoch im Breitscheider Norden hinter Kläranlage und A524 liegt die Fläche Markenweg, eingegrenzt von einem Reitplatz und dem Breitscheider Bach. Eine Hochspannungsleitung beschränkt dort die bauliche Nutzung des Areals, das im Bebauungsplan als "Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spiel- und Liegeweise" festgesetzt ist.