Hassbotschaften im Internet müssen rasch gelöscht werden

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese diskutierte mit Justiz-Staatssekretär Christian Lange über ein wachsendes Problem.

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Ratingen. „Das politische Klima hat sich verändert, es ist rauer geworden“, sagte Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) bei „Kerstin Griese trifft …“ in Ratingen. Kerstin Griese, die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete, hatte ihn zum Thema „Soziale Medien, Fake News und Hassbotschaften“ eingeladen. „Es wird immer mehr mit Falschnachrichten gearbeitet“, erinnerte Griese an den Wahlkampf in den USA. Sie fragte Christian Lange nach dem am gleichen Tag vom Justizministerium vorgestellten Gesetz gegen Hetze in den sozialen Medien.

„Es geht um Meinungsfreiheit contra Persönlichkeitsschutz“, erläuterte Lange, der darauf hinwies, dass das neue Gesetz keinerlei neue Straftatbestände aufstelle. „Der gleiche Maßstab, den Sie bei einer Diskussion in diesem Raum anlegen, der gilt auch im Internet.“ Eine Beleidigung oder ein nationalsozialistisches Symbol sei überall verboten. „Egal ob online oder offline, deutsches Recht gilt überall. Das ist keine Zensurveranstaltung. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär dem Publikum im Ratinger Bürgerhaus.

Schon heute könne man sich wehren, man könne Inhalte melden oder auch eine Strafanzeige stellen, so Christian Lange. Kerstin Griese sagte: „39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte hat Facebook gelöscht, aber nur 33 Prozent innerhalb von 24 Stunden. Warum nicht mehr, und warum dauert es oft zu lange?“, fragte sie, „denn die Inhalte verbreiten sich im Internet rasend schnell“.

„Wir brauchen ein wirksames Beschwerdeverfahren“, erläuterte Lange das neue Gesetz. „Offensichtlich strafbare Inhalte, zum Beispiel Hakenkreuze, müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht sein.“ Bei schwierigeren Themen, wozu man etwa die Rechtsprechung kennen muss, hätten die Plattformen sieben Tag Zeit. Und die Nutzer, die das gemeldet haben, seien regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu informieren. „Es ist nur ein kleiner Schritt vom Wort zur Tat“, begründete Lange die Notwendigkeit einer Gesetzgebung. Mehr als 1000 gewaltsame Übergriffe auf Flüchtlingsheime habe das Bundeskriminalamt innerhalb eines Jahres gezählt, sieht er deutliche Zusammenhänge. Red