Nachbar klagt gegen Windräder

Am kommenden Donnerstag, 7. Juni, wird der Fall aus Homberg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.

Foto: Blazy

Ratingen. Die Baugenehmigung liegt vor, ebenso die Genehmigung zum sofortigen Vollzug. Doch die Gelsenkirchener Firma BBB Umwelttechnik will den Ausgang der anhängigen Klagen gegen den Bau zweier geplanter Windräder auf einem Feld in Homberg noch abwarten, wie das Unternehmen auf Anfrage erklärte.

Nach mehr als zehn Jahren Verfahrenszeit hatte die Bezirksregierung in Düsseldorf Ende Dezember 2016 die Genehmigung für den Bau der Windräder erteilt. „Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 wurde für den Genehmigungsbescheid hinsichtlich der Errichtung der Anlagen die sofortige Vollziehung angeordnet. Mit der Errichtung der Anlagen kann daher grundsätzlich sofort begonnen werden“, teilte die Bezirksregierung auf Anfrage mit.

Am kommenden Donnerstag, 7. Juni, werden die Einwände eines Nachbarn gegen die Windräder verhandelt. „Er klagt“, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, „gegen alles: Lärmbelästigung, gegen die Optik, Denkmalschutz spielt eine Rolle“. Vertreten werde er von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter, der unter Befürwortern dieser Technologie offenbar als „Anti-Windkraft-Anwalt“ gilt. Bereits im März gab es einen Ortstermin mit den zuständigen Richtern in Homberg.

Bei BBB Umwelttechnik hatte man damals gehofft, dass es im April eine Entscheidung der Richter geben wird. Jetzt ist es Juni und fraglich, ob die beiden geplanten Windräder — wie vorgesehen — bis zum 31. Dezember dieses Jahres stehen und Strom erzeugen.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts

Die juristischen Auseinandersetzungen um die beiden geplanten Windräder sind nicht neu. Sie reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Damals erlitt die Stadt Ratingen in der Auseinandersetzung mit dem Investor eine Niederlage. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erging ein Beschluss zugunsten der BBB. Danach durfte die Stadt dem Unternehmen die Baugenehmigung für zwei Windräder mit einer Höhe von 138 Metern nicht verweigern.

Doch damit war der Bau der Windräder noch längst nicht beschlossene Sache. Nun ging die Bezirksregierung gegen das Vorhaben vor. Doch auch die konnte sich in Sachen Windräder auf dem 155 Meter hohen Schellberg in Homberg an der Stadtgrenze zu Mettmann juristisch nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies im Jahr 2012 die Bedenken der Bezirksregierung zurück. Nun müsse die Bezirksregierung neu entscheiden, hieß es.

Weil Schwarzbachhof und Obenschrievershof in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlagen liegen, hatte die Bezirksregierung den Antrag von BBB mit Hinweis auf den Denkmalschutz abgelehnt. Die Höfe stehen unter Denkmalschutz. Auch gehe von den Anlagen eine „bedrängende Wirkung“ aus. Beides verneinte das Gericht.

Genehmigt wurden die zwei Windräder so, wie sie seinerzeit beantragt wurden: Es handelt sich um Windenergieanlagen des Fabrikats Enercon E-70 E 4, die Nabenhöhe beträgt 98 Meter, der Rotordurchmesser 71 Meter, die Gesamthöhe bis zur Flügelspitze also etwa 133 Meter.