Haushalt profitiert vom geringen Zinssatz

Die CDU sorgte dafür, den Zins auf fünf Prozent zu senken.

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Ratingen. Ein finanzpolitisch sicheres Gespür hat jetzt die CDU-Fraktion bewiesen: Bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, den sogenannten Kalkulationszinssatz für die städtischen Gebührenhaushalte von sechs auf fünf Prozent abzusenken. Dieser Antrag hat nun noch an Bedeutung gewonnen, denn auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Zinssatz in Höhe von sechs Prozent, den Finanzämter bei Steuernachzahlungen erheben, als „realitätsfern und unbegründet“ bezeichnet. Das oberste Finanzgericht hat erstmals die Verfassungsmäßigkeit der hohen Nachzahlungszinsen angezweifelt und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemacht.

Hintergrund ist, dass selbst bei einer sehr langfristigen Betrachtung ein Zinssatz von sechs Prozent nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen am Markt und bei der Stadt Ratingen entspricht. Der Kalkulatorische Zinssatz belastet in der Gebührenbedarfsrechnung die Bürger. Der Zinssatz unterstellt die langfristige Belastung der Stadt bei der Finanzierung ihrer Anlagegüter. Das gilt beispielsweise für Gebäude, Autos und Maschinen, etwa im Bereich Abwasser, Straßenreinigung oder Abfallbeseitigung.

Seitens der Verwaltung wurde argumentiert, sechs Prozent seien in den letzten Jahren von den Gerichten immer noch anerkannt worden, und der Steuerzinssatz in der Abgabenordnung liege ebenfalls bei sechs Prozent.

„Wenn es auch für den einzelnen Bürger nicht um große Beträge geht, wollte die CDU dennoch nicht warten, bis ein Gerichtsurteil die Stadt zu einer Senkung zwingt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Fahr. Vielmehr sei es ein Gebot der politischen Zuverlässigkeit, günstige Markentwicklungen auch an die Bürger weiterzugeben. „Ich bin dankbar, dass der Rat unserem Vorschlag gefolgt ist“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzender Ewald Vielhaus. „Hin und wieder muss die Politik auch gestiegene Preise an die Bürger weitergeben. Das muss dann aber auch für mögliche und sachlich gerechtfertigte Entlastungen gelten“.

Die Ratinger Gebührenhaushalte profitieren seit dem 1. Januar von dem geringeren Kalkulationszinssatz, berichtete die CDU-Fraktion. Red