Ratinger Innenstadt Wallhöfe: Strahler sind jetzt ausgeschaltet

Ratingen · Die unmittelbaren Anwohner der Wallhöfe können nun wieder beruhigt schlafen.

Diese Strahler sind nachts ausgeschaltet.

Diese Strahler sind nachts ausgeschaltet.

Foto: Achim Blazy (abz)

Nun können die unmittelbaren Anwohner der Wallhöfe wieder beruhigt schlafen – und dies schon seit mehreren Tagen. Denn Bauherr Tecklenburg hat auf Beschwerden reagiert. Die Strahler, die nachts in die Schlafzimmer leuchteten, wurden abgeschaltet. Zum Hintergrund: Seit Wochen litten die Anwohner unter der nächtlichen Lichteinwirkung auf ihre Schlafräume. Die starken Strahler, die am unteren Sockel der Wallhöfe-Gebäude angebracht sind, leuchteten direkt in die Schlafzimmer. „Auch angesichts der hohen Energiekosten fragen wir uns, weshalb diese Lichtquellen seit Wochen sowohl tagsüber als auch nachts ununterbrochen eingeschaltet sind“, hieß es in einer Stellungnahme der Anwohner. Und weiter: „Hat vielleicht jemand vergessen, die Strahler auszuschalten? Wäre es nicht angebracht – falls zum Beispiel aus sicherheitstechnischen Gründen eine nächtliche Beleuchtung notwendig sein sollte – die Beleuchtung per Bewegungsmelder bei Bedarf einzuschalten?“

Seit langer Zeit kommt es immer wieder zu Ärger und Konflikten. Man erinnere sich an frühere Ereignisse: Um 22 Uhr sei es wegen der Baustelle so laut gewesen, dass man einfach keinen Schlaf bekomme, so Anwohner. An die Stadt und Polizei habe man sich bereits gewandt – ohne Erfolg. Aus dem Rathaus verlautete, dass diese Arbeiten unumgänglich seien. Man versuche, diese Maßnahme in einem bestimmten Zeitraum umzusetzen, damit weitere Lärmbelästigungen ausbleiben.

Zudem waren die Nachbarn Sturm gelaufen, weil ihnen der Lärm von Geräten, die das Grundwasser abpumpen sollen, den Schlaf raubte. In ihrer Not wandten sich die Anwohner an den Kreis Mettmann. In der Folge wurde die Wasserpumpe gegen eine geräuschärmere ausgetauscht, lärmende Aggregate wurden außer Betrieb genommen. Eine Überprüfung des Kreises bestätigte die Überschreitung der Immissionsrichtwerte der Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Der Bauträger wurde aufgefordert, alle möglichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen.