Polizei verwarnt 56 Fußgänger und Radler
Bei der Kontrollaktion waren die Beamten wieder verstärkt in Ratingen unterwegs.
Ratingen. Gezielte Aktionen der Polizei sollen vor allem präventiven Charakter haben doch es zeigt sich immer wieder, dass einige Verkehrsteilnehmer grundlegende Regeln im Straßenverkehr kaum beachten. Die Kreispolizeibehörde Mettmann organisierte zum dritten Mal in diesem Jahr einen Aktionstag zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im öffentlichen Straßenverkehr.
Rund 40 Beamte der Kreispolizeibehörde Mettmann waren dazu auf den Straßen der Städte Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim eingesetzt, um dort ganz gezielt das Verhalten von Fußgängern und Radfahrern zu überwachen, den technischen Zustand von Fahrrädern zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Geahndet wurden aber auch wieder Verstöße jener Fahrzeugführer, die die vorgenannten, als „schwächer“ bekannten Verkehrsteilnehmer konkret behinderten oder gefährdeten. Begleitet wurde die Aktion in der Zeit von 10 bis 13 Uhr durch Polizeibeamte der Verkehrsunfallprävention mit einem Info-Stand in der Ratinger Fußgängerzone.
In Höhe der Kirche nutzten zahlreiche Bürger der Region die polizeiliche Präventionsmaßnahme, um sich dort zum Thema Unfallschutz für Fußgänger und Fahrradfahrer ausführlich beraten zu lassen.
Tatkräftig unterstützt wurde die Polizei dabei am Informations-Stand von den ehrenamtlichen Helfern des örtlichen Aktionsbündnisses Seniorensicherheit (ASS).
Insgesamt 56 Verwarnungen gegen Radfahrer und Fußgänger dokumentieren die Notwendigkeit der Maßnahmen der Polizei. Aber auch 60 Verwarnungen und Anzeigen gegen andere Verkehrsteilnehmer — nicht immer in Konflikten mit Fußgängern und Fahrradfahrern begründet — unterstützen diesen Eindruck. Vorfahrtsverletzungen und sonstige Fehler beim Abbiegen, Gurt- und Handyverstöße sowie verschiedene andere Regelverletzungen von Pkw-, Lkw- und Motorradfahrern wurden festgestellt.
Die registrierten Maßnahmen schlüsseln sich in Ratingen wie folgt auf:
Falsches Verhalten von Fahrradfahrern (12), Verhalten von Fußgängern (0), Vorfahrt- und Abbiegeverstöße anderer (1), Verstöße gegen die Gurtpflicht anderer (3), Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer (2), sonstige Verstöße anderer (10).
Wie die Polizei berichtete, ist ein weiterer Aktionstag bereits in Planung, möglichwerweise könnte er noch in diesem Monat veranstaltet werden. Ein Termin steht aber noch nicht fest, hieß es.