Ratinger Initiative ist alarmiert wegen Zunahme der Nachtflüge
Die Anzahl der Flugbewegungen hat im Jahr 2017 insgesamt um 1,6 Prozent zugenommen.
Ratingen. Im Jahr 2017 verzeichnete der Flughafen Düsseldorf über 200 000 Starts und Landungen, womit für die Anwohner unter den Anflug- und Abflugschneisen erhebliche Lärmbelästigungen verbunden sind. Die Anzahl der Flugbewegungen hat gegenüber 2016 nochmals um 1,6 Prozent zugenommen. Für die Fluglärmgeschädigten besonders ärgerlich ist die hohe Anzahl an Nachtflügen. Es gab so viele Nachtflüge wie nie zuvor. Georg Regniet vom Verein Bürger gegen Fluglärm hält alle Flugbewegungen in einer großen Datenbank fest und berichtet: „Wir haben im Jahr 2017 11 372 Starts und Landungen nach 22 Uhr gezählt, das sind noch einmal 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Verspätungen nach 23 Uhr haben mit 2009 Starts und Landungen ebenfalls nochmals um 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Der Flughafen hatte eigentlich Besserung gelobt, davon ist aber absolut nichts zu spüren.“ Lediglich die genehmigungspflichtigen Landungen nach 24 Uhr haben im vergangenen Jahr abgenommen. Es wurden 26 Landungen zwischen 0 und 6 Uhr gezählt 2016 waren es noch 49.
„Ein weiteres Problem sind aber auch die Starts nach 22 Uhr“, sagt Regniet. „Eigentlich sind sie nur mit Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erlaubt, aber ein Schlupfloch in den Nachtflugbestimmungen ermöglicht solche Starts ohne Genehmigung, wenn sie vor 21.50 Uhr ‚off-block‘ gehen, also von ihrer Parkposition abrollen. Wann sie dann starten ist unerheblich. Und es gibt Situationen, in denen das dauern kann, etwa Überlastung des Luftraumes oder wenn die Flugzeuge enteist werden müssen.“ Im Jahr 2017 war das 105 Mal der Fall, von 151 Starts nach 22 Uhr insgesamt. Die anderen hatten meistens eine Ausnahmegenehmigung. Regniet: „Es gab aber auch insgesamt elf verbotene Starts und Landungen, die keine Ausnahmegenehmigung hatten. Auch diese Zahl ist gegenüber den Vorjahren erheblich gestiegen — eine bedauerliche Entwicklung.“
In solchen Fällen wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis wird nicht veröffentlicht. „Die inzwischen recht restriktiv vergebenen Ausnahmegenehmigungen zeigen, dass es möglich ist, die Anwohner vor nächtlichem Fluglärm zu schützen“, so Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins Bürger gegen Fluglärm. „Die Nacht beginnt aber um 22 Uhr. Jeder Gewerbebetrieb bekommt Ärger bis hin zur Schließung des Betriebes. Warum darf sich der Flughafen Sonderrechte herausnehmen? Die Nachtflugbestimmungen müssen verschärft werden. Hier ist die neue Landesregierung gefordert“, stellt Lange fest. köh/Red