Berufungsverhandlung Ratinger wegen Körperverletzung vor Gericht

Ratingen · Der 43-Jährige soll einem Bekannten derart schwere Verletzungen im Gesicht zugefügt haben, dass der Mann seit dem gewalttätigen Übergriff nahezu blind ist.

Die Berufung wird vor dem Landgericht Düsseldorfer verhandelt.

Foto: dpa/Martin Gerten

Wie aus Freunden plötzlich Feinde werden konnten: Damit befasst sich nun schon zum zweiten Mal ein Gericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 43-Jähriger aus Ratingen, im Februar 2021 soll er einem Bekannten derart schwere Verletzungen im Gesicht zugefügt haben, dass der Mann seit dem gewalttätigen Übergriff nahezu blind ist.

Mit einer Sehkraft von fünf Prozent ist das Opfer seither auf die Benutzung eines Blindenstockes angewiesen, mit einer Verbesserung des Zustandes ist aus medizinischer Sicht nicht mehr zu rechnen. Das Amtsgericht hatte den Ratinger wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, gegen das Urteil war der Angeklagte in Berufung gegangen. Die wird nun am Düsseldorfer Landgericht verhandelt, die Kammer hat vier Verhandlungstage festgesetzt, am 25. September soll das Urteil verkündet werden.

Bis dahin werden die Prozessbeteiligten nun erneut in die Beweisaufnahme einsteigen um zu klären, was am 14. Februar 2021 passiert ist. Aus der Anklageschrift weiß man bislang soviel: Der Angeklagte und das Opfer hatten sich zufällig kennengelernt und sich angefreundet, um miteinander Alkohol zu konsumieren.

Zwischenzeitlich war ein dritter Mann zu dem Duo dazugestoßen, der gelegentlich mitgetrunken haben soll. Dabei soll die drei Männer vor allem verbunden haben, dass sie russisch miteinander sprechen konnten. Am Tattag sollen sich das Opfer und der Angeklagte erst in dessen Wohnung in Ratingen aufgehalten haben, um später in einer Wohnung in Düsseldorf weiter zu trinken.

Der Angeklagte soll sich subjektiv wenig betrunken gefühlt haben, das spätere Opfer soll hingegen erheblich alkoholisiert gewesen sein bis hin zur Gangunsicherheit. Auch der Dritte im Bunde soll anfangs noch mitgetrunken und sich später ins Schlafzimmer zurückgezogen haben, um am nächsten Tag nüchtern und ausgeruht zur Frühschicht gehen zu können. Derweil sollen die beiden anderen Männer im Wohnzimmer weitergetrunken haben, bevor es im Verlaufe des Abends zu Streitigkeiten gekommen sein soll.

Der Ratinger soll daraufhin unvermittelt auf seinen Kumpel eingeschlagen haben, als der im Sessel saß, um fernzusehen. Nach einem Schlag auf den Kopf soll das Opfer bewusstlos gewesen sein, was den 43-Jährigen jedoch nicht davon abgehalten haben soll, auf den Mann einzuschlagen. Der hatte erhebliche Verletzungen im Gesicht und an den Augen erlitten.

Ein stark anschwellendes Hämatom soll sich von den Augen bis zum Mund ausgebreitet haben – um den Druck auf die Sehnerven zu verringern, musste der Mann notoperiert werden. Trotz der Notoperation konnte das Sehvermögen bis auf die verbliebenen fünf Prozent nicht gerettet werden.