Urteil: Gericht watscht die Stadt Ratingen ab
Im Vergabeverfahren für die neue Polizeiwache in Ost ist die Stadt aus dem Rennen. Sie hatte den Bebauungsplan geändert, um den Konkurrenten auszustechen.
Ratingen. Die Stadt Ratingen hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine herbe Schlappe einstecken müssen. Sie war juristisch gegen das Vergabeverfahren für die neue Polizeiwache in Ratingen-Ost vorgegangen. Dann hatte der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, für das Gelände an der Josef-Schappe-Straße einen neuen Bebauungsplan aufzustellen — um damit zu verhindern, dass Grundstückseigentümer Roland Adena den Zuschlag erhält. Und genau damit hat sich die Stadt ein klassisches Eigentor geschossen.
Das ursprüngliche Ziel, nämlich erneut am Vergabeverfahren für die neue Polizeiwache beteiligt zu werden, ist damit „von ihr selbst durchkreuzt worden“, schreiben die Richter in dem Beschluss des OLG, der unserer Zeitung vorliegt. Die Vorgehensweise widerspreche dem „vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz“, rügte der Vergabesenat des OLG die Stadt in seinem Beschluss. Mit der eingeleiteten Bebauungsplanänderung habe sich die Stadt „für das Vergabeverfahren disqualifiziert“, stellen die Richter fest. „Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen“ seien zu bekämpfen.
Ohne Änderung wäre die Stadt wohl an der Vergabe beteiligt worden
Hätten Verwaltung und Rat die Finger von der B-Planänderung gelassen, wäre wahrscheinlich alles gut ausgegangen: „Es spricht vieles dafür“, dass die Stadt dann „am Vergabeverfahren hätte beteiligt werden müssen“, heißt es an einer anderen Stelle in dem Beschluss. Dabei hatte das Verfahren für die Stadt ganz gut begonnen: Die Vergabekammer Düsseldorf hatte im Frühjahr noch der Beschwerde stattgegeben, die die Stadt gegen das Ergebnis der Ausschreibung aus dem vergangenen Jahr eingelegt hatte.
Zur Erinnerung: Die Kreispolizei hatte im Frühjahr 2012 das Verfahren für die Unterbringung der Polizeiwache in einem Neubau oder einem entsprechenden Grundstück ausgeschrieben. Als Einzugstermin wurde der 1. Januar 2014 festgelegt. Diese kurze Frist hatte die Stadt letztlich davon abgehalten, mit ihrem Grundstück Ecke Stadionring/Am Krumbachskothen ins Rennen einzusteigen.
Roland Adena, dem das Grundstück an der Josef-Schappe-Straße gehört, reichte sein Angebot ein, dort einen Büroneubau zu errichten, in den die Polizei einziehen sollte. Ohne die Stadt zu informieren, verlängerte die Kreispolizei später den Einzugstermin bis Mai 2014. Als die Stadt davon erfuhr und dagegen vorging, wurde fast zeitgleich der Mietvertrag zwischen Adena und der Kreispolizei unterschrieben.
Neuer B-Plan sah Parkhaus, aber keine Polizeiwache vor
Die Stadt legte daraufhin Beschwerde bei der Vergabekammer ein — und bekam Recht: Sie hätte nach der Fristverlängerung erneut am Vergabeverfahren beteiligt werden müssen. Doch während Adenas Anwälte die Ratspolitiker mit möglichen Schadenersatzforderungen verunsicherten, beschloss der Rat die Änderung des B-Plans: Damit sollte nur noch die Errichtung eines Parkhauses möglich sein, aber keine Polizeiwache.