Beschlüsse auch für Ratingen Warum der Kreistag höhere Müllgebühren beschließt
Ratingen · Die Kreismischgebühr für die Entsorgung des häuslichen Rest- und Sperrmülls wird steigen.
(Red/kle) Es gab wichtige Entscheidungen – auch für Ratingen. In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Kreistag unter anderem über die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung im kommenden Jahr entschieden. Demnach wird 2024 die sogenannte Kreismischgebühr für die Entsorgung des häuslichen Rest- und Sperrmülls um 15 Euro von 149 auf 164 Euro pro Gewichtstonne steigen. Sämtliche als Rest- und Sperrmüll anfallenden häuslichen Abfälle aus den kreisangehörigen Städten werden über den EKOCity-Abfallwirtschaftsverband im Müllheizkraftwerk Wuppertal einer thermischen Verwertung zugeführt. Angesichts der Kosten- und Mengenentwicklung hätte der Entsorgungspreis für den Kreis Mettmann eigentlich sogar geringfügig sinken können.
Allerdings schlägt ab dem 1. Januar ein neu zu veranschlagender Faktor zu Buche, der sich aus dem CO2-Zertifikatehandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ergibt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das nationale Emissionshandelssystem zur Bepreisung der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme. Zum 1. Januar 2024 wird auch die Verbrennung von Abfällen in das System mit einbezogen.
Beschlossen hat der Kreistag außerdem (bei Gegenstimmen der SPD, der Piraten und zweier Einzelmitglieder), anlässlich der Kommunalwahlen im Jahr 2025 die Zahl der in den Kreistag zu wählenden Vertreter um zehn zu verringern. Bislang waren bei den Kreistagswahlen insgesamt 66 Vertreter in den Kreistag zu wählen, davon 33 in Kreiswahlbezirken.
Angesichts von aktuell 20 Ausgleichs- und Überhangmandaten (resultierend aus den Wahlen im Jahr 2020) und einer damit einhergehenden erheblichen Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Regelmitgliederzahl des Kreistags auf nunmehr insgesamt 86 Mitglieder hatte die Verwaltung dem Kreistag eine deutliche Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter vorgeschlagen.
Die Reduzierung der zu wählenden Vertreter auf 56 bringt zugleich eine Reduzierung der Wahlkreise auf 28 mit sich. Auch bei den Kreistagswahlen 2025 wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Ausgleichs- und Überhangmandate geben, sodass der Kreistag am Ende auf mehr als 56 Mitglieder kommen und damit weiterhin groß genug sein wird, um die kontinuierliche und belastbare Wahrnehmung der Aufgaben des Kreistags als kommunales Selbstverwaltungsorgan des Kreises sicherzustellen.