Umwelt: Kastrationspflicht für Katzen?

Tierschützer im Kreis sind dafür, dass freilaufende Katzen daran gehindert werden, sich zu vermehren. Die Halter müssten dafür sorgen. Die Städte aber sind skeptisch.

Kreis Mettmann. Sie vermehren sich schnell, wenn nicht eingegriffen wird. Mancherorts sind herrenlose Katzen schon zu einem echten Problem geworden. Sie betteln bei Anwohnern nach Futter, versuchen junge Vögel zu erwischen und hinterlassen ihren Kot in Vorgärten und auf Spielplätzen.

Tierschutzvereine im Kreis Mettmann appellieren schon seit längerem an die Kommunen, eine Zwangskastration für freilaufende Katzen einzuführen — nach dem Vorbild der Stadt Paderborn, in der es die Verordnung seit 2008 gibt. Auch Bad Driburg, Bünde, Delmenhorst, Forst, Gütersloh und Oer-Erkenschwick haben inzwischen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freiläuferkatzen eingeführt. In dutzenden Kommunen müssen die Stadträte über entsprechende Anträge noch entscheiden.

In der Regel geht die Initiative von Tierschutzvereinen aus, manchmal aber auch von Veterinärämtern, wie zum Beispiel denen in Düsseldorf und Köln. Problematisch ist nur die Kontrolle: So ist beispielsweise das Ordnungsamt in Paderborn auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, wo Tierhalter ihre Katzen frei laufenlassen.

Rechtlich gesehen ist die wahllose Kastration eines Tieres nicht erlaubt. Denn nach Paragraf 6 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen verboten. Das gilt aber nicht, wenn sich Tiere unkontrolliert fortpflanzen. Dann darf eingegriffen werden.

„Das macht einfach Sinn — sowohl für die Menschen als auch für die Tiere“, sagt Ilsen Niesenhaus vom Tierschutzverein in Wülfrath. Leben zu viele wilde Katzen in einer Stadt, dann werden sie krank, weil nicht genügend Nahrung für alle Tiere zur Verfügung steht. Und für die Bürger sei es auch nicht schön, wenn alles voller Katzenkot ist.

So sieht das auch ihre Kollegin Maria Schmidt vom Tierschutzverein Monheim-Langenfeld. „Wenn die Tiere erst gar nicht geboren werden würden, dann müssten sie auch nicht leiden“, sagt sie. Nicht selten verhungerten die Jungtiere.

Auch Kreisveterinär Dr. Norbert Kruse vertritt die Ansicht, dass es besser ist, die Katzen kastrieren zu lassen, bevor es zu einer Überbevölkerung kommt, unter der auch die Tiere leiden. Damit verweist er auf eine Empfehlung des Umweltministeriums. „Nach unserem bisherigen Erkenntnisstand hat sich aber bis jetzt keine Kommune im Kreis Mettmann dazu durchringen können, eine Kastrationspflicht einzuführen“, sagt Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises.

Eine Ausnahme bildet Wülfrath, wo die Tierhalter freie Wahl haben, ob sie ihre Katze kastrieren lassen wollen oder nicht. Aber: „Wir diskutieren darüber innerhalb der Verwaltung, ob es sinnvoll ist, dem Paderborner-Modell zu folgen“, sagt Reinhard Schneider, Leiter des Ordnungsamts. Im Ausschuss wurde das Thema angesprochen, konkrete Pläne zur Umsetzung einer Kastrationspflicht gebe es derzeit aber noch nicht.

Freilaufende Katzen zwangsweise kastrieren zu lassen, „davon war in Monheim noch nie die Rede“, sagt Stadtsprecher Michael Hohmeier. „Aber wir wurden von den Tierschutzvereinen auf das Problem hingewiesen.“ Hohmeier stellt jedoch die Frage, wie so eine Verordnung überhaupt eingeführt werden könne. „Wer soll dann überprüfen, ob die Tierhalter sich an die Kastrationspflicht halten?“

Matthias Tacke, Leiter des Ordnungsamtes in Erkrath, verweist darauf, dass der lokale Tierschutzverein sich um Kastrationen von freilaufenden Katzen kümmert. „Gedanken haben wir uns über eine verpflichtende Kastration für alle Tierhalter, die Freiläufer haben, nicht gemacht, weil wir in Erkrath keine Katzenplage haben.“

Auch die Städte Haan und Ratingen sehen keine Notwendigkeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. „Wir können keine Katzenschwemme bei uns feststellen“, sagt die Ratinger Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich.