Bewährungsstrafe nach Drogenhandel

Schöffengericht in Velbert verurteilte am Mittwoch einen 27-jährigen Wülfrather.

Velbert/Wülfrath. Wegen verschiedener Drogendelikte hat das Velberter Schöffengericht einen 27-jährigen Wülfrather zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dass das Urteil nicht härter ausfiel, lag vor allem daran, dass sich der Altenpfleger voll geständig gezeigt hatte, so der Vorsitzende Richter.

Im Frühsommer 2011 war der Wülfrather laut Anklage mehrfach in der Kalkstadt mit Rauschmitteln aufgegriffen worden. Bei den dabei gefundenen Kleinmengen war die Staatsanwaltschaft noch zugunsten des Angeklagten von Rauschgift für den Eigenbedarf bzw. Handel in einem minderschweren Fall ausgegangen.

Um einiges schwerer wog hingegen am 23. Juni der Fund von 102 Gramm Marihuana und 250 Gramm Amphetaminen, der dem 27-Jährigen eine Anklage wegen „Handels mit einer nicht geringen Menge“ Rauschgift einbrachte. Die Verkaufsabsicht hatte der seit vier Jahren arbeitslose Wülfrather von Anfang an zugegeben, und auch im Prozess räumte er durch seinen Anwalt alle Vorwürfe ein. Nicht verraten wollte er allerdings, woher er selber die Drogen bezogen hatte.

Das Geständnis und die Tatsache, dass der Wülfrather, von kleineren Geldstrafen wegen Schwarzfahrens und Betrug abgesehen, strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, wirkten sich schließlich strafmildernd aus, so dass es das Gericht bei der 18-monatigen, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe beließ. Der Staatsanwalt hatte zuvor zwei Jahre Haft und eine vierjährige Bewährungsfrist gefordert.

Des weiteren muss sich der Wülfrather, der den Eigenkonsum von Marihuana eingestand, einer Drogenberatung sowie bei Verdacht von Rauschmittelgenuss einem Drogenscreening unterziehen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Der Spruch der Kammer ist rechtskräftig. Red