Das Hauptthema lautet Fürsorgepflicht — sonst nichts
Es geht nicht um ein mögliches privates Liebesverhältnis eines Deutschen mit einer Afghanin, bei dem unklar ist, ob sie seinem Werben folgen möchte oder nicht. Das geht uns alle gar nichts an.
Es geht bei einem deutschen DRK-Mitarbeiter, der in seiner Tätigkeit mit den Flüchtlingen, also auch mit der 25-jährigen Frau zu tun hat, um eine Fürsorgeverpflichtung. Das ist in vielerlei Hinsicht kein Verhältnis auf Augenhöhe. Da stehen sich zwei Menschen gegenüber, bei dem der eine abhängig ist vom anderen. Der DRK-Mitarbeiter hat sich bei Flüchtlingen darum zu kümmern, dass sie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können. Dabei hilft er. Eine solche Basis ist wenig geeignet, um eine mögliche private Beziehung aufzubauen. Es stellt sich die Frage, ob das DRK vor Ort nicht hätte früher reagieren müssen. Bereits Ende vergangenen Jahres hat unsere Zeitung Kenntnis erlangt. Auf Nachfrage gab es informelle Gespräche, um die Fakten zu checken. Beispielsweise zur Nachfrage eines Polizisten in der Einrichtung, was es zu bedeuten habe, dass ein DRK-Mitarbeiter trotz Gegenwehr die Frau habe umarmen wollen. Seitens des DRK in der Notunterkunft passierte nichts. Nach Gesprächen mit dem Mitarbeiter glaubte man seinen Aussagen und ließ ihn weiter in der Notunterkunft arbeiten. Erst als weitere Informationen dem DRK zugetragen wurden, zog man die Reißleine: Suspendierung und Anzeige bei der Polizei. Da war klar, dass ein solcher Fall, unabhängig von der juristischen Klärung, einer Öffentlichkeit bedarf. Denn: Der DRK-Kreisverband sah diese Fürsorgeverpflichtung nicht mehr gegeben und handelte. An diese Fürsorgepflicht, die ebenso bei Betreuern gegenüber Behinderten, bei Lehrern gegenüber Schülern, bei Pflegekräften gegenüber Kranken, Alten und Hilflosen existiert, ist man als Helfer gebunden — egal, ob das DRK oder eine andere Hilfsorganisation oder Wohlfahrtsverband da tätig ist. Der DRK-Kreisverband Mettmann hatte Mitte vergangenen Jahres 13 Mitarbeiter. Im Zuge der Flüchtlingsprobleme und dem Aufbau von Hilfen musste auch das DRK Schweres stemmen. Die Zahl der Mitarbeiter stieg auf zeitweise fast 180 im Kreis Mettmann an. Dass da die Fürsorge, der die Mitarbeiter gegenüber Flüchtlingen verpflichtet sind, gelitten hat, ist wohl leider so. Hoffentlich nur bei einem in der Notunterkunft in Wülfrath.