Der Bedarf bleibt ungeklärt

Eine neue Gesamtschule muss vierzügig sein. Und gemäß dieser Vorgabe ist der Bedarf für das neue Schuljahr nicht vorhanden. Ob das aber auch für die Folgejahre gilt? Hätte eine Elternbefragung da Klarheit liefern können?

Auf den ersten Blick: Ja, zumindest einen Trend. Auf den zweiten Blick: Nun, ja . . . Eine mögliche Anmeldung in Erwägung zu ziehen, muss diesen konkreten Schritt ein Jahr später nicht zwangsläufig nach sich ziehen. Somit wäre auch nach einer Elternbefragung kein verlässiger Bedarf nachgewiesen. Die Situation bleibt also verfahren — denn zu wenig Gesamtschulplätze hat Velbert sehr wohl. Eine Lösung ist nicht in Sicht.