Die versandten Grundabgabenbescheide beinhalten noch nicht alle Änderungen
Die Stadt bittet Bürger darum, bei Unstimmigkeiten die Abfallberatung zu kontaktieren.
Wülfrath. Am Dienstagnachmittag hatte ein Leser die WZ-Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass es bei dem ihm gerade zugestellten Grundabgabenbescheid der Stadt für dieses Jahr aus seiner Sicht Unstimmigkeiten gebe. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu etwaigen Problemen war da auf Anfrage nicht mehr zu erlangen. Die folgte erst gestern Nachmittag — schriftlich.
„Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Grundabgabenbescheide für 2018, die diese Woche versendet worden sind, erstmalig auch die Festsetzungen nach der neuen Abfallgebührensatzung enthalten. Da die Bescheide unter Berücksichtigung von Fälligkeitsterminen zu einem bestimmten Stichtag gedruckt werden mussten, sind danach folgende und bereits beantragte Änderungen nicht enthalten“, hieß es aus dem Rathaus.
Hinzu kämen noch Änderungen „im Bereich der Festsetzung für Abfallbeseitigungsgebühren gegenüber den Abgabenpflichtigen, die ab dem 1. April 2018 eine Abfalltonne aufgrund des neuen Abfallkonzeptes erhalten werden“, so die Stadt.
Hierzu seien rund 1000 Abgabepflichtige durch die Abfallberatung angeschrieben und angehalten worden, ihre gewünschte Tonnengröße (in Bezug auf das Fassungsvermögen) mitzuteilen. Noch hätten aber laut Mitteilung der Abfallberatung nicht alle Angeschriebenen geantwortet, stellte Stadtsprecherin Franca Calvano fest.
Außer den ab dem Stichtag ausstehenden Änderungen, seien auch noch laufende Änderungen des täglichen Geschäftsaufkommens zu berücksichtigen.
Die Verwaltung bittet darum, Unstimmigkeiten bei den Abfallgebühren direkt mit der Abfallberatung unter Telefon 02058/18 244 oder 18 277 abzuklären. Bei allgemeinen Fragen zum Steuerbescheid stehe das Steueramt unter Telefon 18 353 oder 18 294 zur Verfügung. Hilfreich sei es, den Bescheid beim Telefonat zur Hand zu haben beziehungsweise diesen mitzubringen.
Erst im Februar hatte die Stadt Wülfrath mitgeteilt, dass sich der Versand und der erste Fälligkeitstermin für die Grundabgaben um einen Monat verzögere, weil infolge der Einführung des neuen Behälterverwaltungsprogrammes für die Veranlagung der Abfallgebühren, erst noch entsprechende Einrichtungsarbeiten, Datenerfassungen und Testläufe erfolgen müssten. HBA