Diskussion um Neubauten an der Ansembourgallee
Kritik kam im Bezirksausschuss vor allem an der Form der Mehrfamilienhäuser. SPD befürchtet „fürchterliche Klötze“.
Neviges. Sehr unterschiedlich hat der Bezirksausschuss jetzt die Planvorschläge für das Quartier Ansembourgallee bewertet. Stadtplaner Tim Edler hatte wie angekündigt verschiedene Varianten für vier Baufenster an Reiger Weg, Emil-Schniewind-Straße und Ansembourgallee vorgestellt.
Weitestgehend unumstritten war lediglich der Vorschlag, fünf Einfamilienhäuser mit jeweils rund 580 Quadratmetern Grund auf das Gelände der ehemaligen katholischen Grundschule zu setzen. Breiter Konsens war aber auch, den Bau von drei Mehrfamilienhäusern längs des Reiger Weges abzulehnen, während die Meinung zu den beiden Baufenstern an der Emil-Schniewind-Straße in Richtung „ja, aber. . .“ tendierte.
Kritikpunkt an der Planung Reiger Weg war vor allem, dass die angedachten Gebäude mit zur Straße hin ebenerdigem Untergeschoss, zwei Etagen plus sogenanntem Staffelgeschoss nicht zur Umgebungsbebauung passen: „Werden das nicht fürchterliche Klötze?“, stellte Matthias Gohr (SPD) diese Variante in Frage.
Aber auch die Alternative, fünf oder sechs Einfamilienhäuser zu bauen, was laut Edler aufgrund der Hanglage wenig attraktiv sei, stieß nicht gerade auf Begeisterung, da die Straße im betroffenen Bereich sehr schmal sei.
Bis zu neun neue Einfamilienhäuser sieht der Rahmenplan längs der Emil-Schniewind-Straße vor — hier wollte eine Mehrheit im Ausschuss weniger Häuser sehen. Unklar blieb der derzeitige baurechtliche Status des Quartiers. Während Anwohner daran erinnerten, dass die Stadt Neviges den Bauherren vor Jahrzehnten sehr stringente Auflagen in Sachen Gestaltung gemacht habe, war Edler der Meinung, dass es aktuell keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gebe.
Eine Recherche im Archiv des Bauamtes soll diese Frage klären. Daneben sicherte Edler zu, dass sich die Neubauten mittels entsprechender Vorschriften im neuen Bebauungsplan an die bestehende Bebauung anlehnen sollen. Außerdem stand die Frage im Raum, inwieweit der Unterricht an der Grundschule durch eine Bautätigkeit in unmittelbarer Nachbarschaft gestört werde.