Velbert Drogenhändler (42) muss in Entzugsklinik

Velbert · Das Landgericht hat im Berufungsprozess um mutmaßliches Marihuana-Netzwerk in Neviges und Langenberg das Urteil bestätigt.

Das Landgericht Wuppertal folgte in seinem Urteil den vorausgegangenen Entscheidungen der Justiz.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Das Landgericht Wuppertal hat in einem Berufungsprozess um ein mutmaßliches Marihuana-Netzwerk in Neviges, Langenberg und Umgebung das Urteil gegen einen 42 Jahre alten Angeklagten bestätigt. Der Mann ist vorbestraft und muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zusätzlich ist er in eine Entzugsklinik eingewiesen. Im Prozess hatte er alle Vorwürfe zugegeben und erklärt, er wolle in Therapie und weg von den Drogen.

Treffpunkt der Komplizen war
der Busbahnhof Nierenhof

Den Feststellungen zufolge bezog arbeitslose Langenberger ab 2015 wöchentlich 50 Gramm Marihuana von einem Lieferanten, um sie weiter zu verkaufen. Treffpunkt der Komplizen war der Busbahnhof Nierenhof, mehrfach auch eine Tankstelle in der Region. Die Droge sei von wechselnder Qualität gewesen, teils habe es sich um eine besonders starke Sorte gehandelt. Bezahlt habe der 42-Jährige überwiegend im Nachhinein, nachdem ihn seine Abnehmer bezahlt hatten. Es blieb bescheidener Gewinn.

Der Lieferant des Mannes ist bereits verurteilt worden

Der Angeklagte bestätigte den Richtern: „Ich habe täglich Wasserpfeife geraucht und Bier getrunken.“ Der Lieferant des Mannes ist bereits rechtskräftig verurteilt und hat in einer zweistelligen Zahl von Prozessen gegen seine ehemaligen Komplizen ausgesagt - überwiegend Kleinhändler und Konsumenten. Zuletzt überführte seine Aussage einen Geschäftsmann aus der Velberter Innenstadt, davor einen weiteren Angeklagten aus der Stadt, der Kurierfahrten übernommen habe. Die Männer hätten sich vom Angeln gekannt.

Der nun verurteilte Mann gab an, seit dem zwölften Lebensjahr Alkohol zu konsumieren. Später sei Marihuana dazu gekommen. Hinsichtlich der Therapie verwies sein Anwalt auf eine gute Prognose: Sein Mandant sei in einem Handwerksberuf angelernt und könne voraussichtlich eine Stelle finden, wenn er erstmal drogenfrei sei: „Es kann eigentlich nicht schwer sein. Leute, die arbeiten können, werden doch gesucht.“

Die Landeskasse zieht vom Angeklagten zwangsweise 7000 Euro ein, entsprechend dem mutmaßlichen Umsatz seiner Drogengeschäfte